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Dieses preußische Edikt, erlassen von Friedrich Wilhelm I. („dem Soldatenkönig“) gab bekannt, dass „Höcker-Weiber [d.h. Marktfrauen], herrenloses Gesinde, [ . . . ] in öffentlichen Buden aufm Markt oder in Gassen feilhabende Handwerksfrauen und Bürgerstöchter“ ein Pfund Wolle oder Flachs pro Woche spinnen, stricken oder nähen „ [ . . . ] und nicht müßig sitzen sollen.“ Dies ist ein gutes Beispiel für kameralistische Gesetzgebung, die sowohl von staatsbildendem Drang wie auch moralischem Eifer angetrieben wurde, die gemeinen Leute produktiv zu machen. Die Vorkehrungen für die Durchsetzung solcher Edikte waren dürftig und häufig blieben sie unerfüllt.
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