Quelle
Der Vorarlberger Landtag hat zwei Gesetze über öffentliche Tanzunterhaltungen und Abhaltung von Tanzkursen beschlossen, wonach im Advent und zur Fastenzeit Tanzunterhaltungen gänzlich verboten sind! Jugendliche unter 16 Jahren dürfen überhaupt nicht, bis zum 18. Lebensjahr nur in Begleitung ihrer Eltern teilnehmen. — Bei einer Berliner Bezirkskonferenz der Katholischen Gesellenvereine wurde gegen die Auswüchse der Vergnügungen in katholischen Vereinen eine Entschließung an die Leitung der Katholischen Aktion gerichtet und gefordert: 1. daß an Sonnabenden keine Vergnügungen stattfinden; 2. daß alle Veranstaltungen spätestens um 1 Uhr zu schließen sind; 3. daß keine öffentliche Kasse eingerichtet wird; 4. daß nur Damen in dezenter Kleidung Zutritt erhalten; 5. daß der Tanz den Grundsätzen einer edlen Tanzkultur entspricht; 6. daß zu Wohlfahrtszwecken keine Belustigungen, insbesondere keine Tänze veranstaltet werden. — In einer Sitzung des Zentralausschusses der katholischen Elternvereinigungen der Diözese Augsburg wurden übereinstimmend die Auswüchse von Faschingszügen in gegenwärtiger Zeit verworfen. Wenn auch ein gut geleiteter Faschingszug für sich betrachtet harmlos sein könnte, so schaffte er doch durch eine Massensuggestion die Atmosphäre des Faschings, der so viel Unheil im Gefolge habe. Die Auswüchse des Faschings aber müßten gerade um der Jugend willen und vom Standpunkte christlicher Eltern aus bekämpft werden. Es wurde im Hinblicke auf die gegenwärtigen sozialen und sittlichen Zustände einstimmig beschlossen, den Kampf gegen die Auswüchse des Faschings mit allen Kräften zu unterstützen. — Die Arbeitsgemeinschaft der katholischen Vereine Kölns fordert, unter Bezugnahme aus diesbezügliche Beschlüße des vorjährigen Kölner Katholikentages, eine Einschränkung des Karnevals sowohl hinsichtlich der Zeitdauer, wie auch in bezug auf das Uebermaß der Veranstaltungen. Verlangt wird rücksichtslose Durchführung der erlassenen Bestimmungen über Polizeistunde, Schutz der nächtlichen Ruhe, sowie vor allem Schutz der Sonntagsheiligung. Das Straßentreiben, das im Vorjahr versuchsweise gestattet wurde, paßt nicht mehr in unsere Zeit. Zum Schluß wendet sich der Katholikentag an die gesamte Bevölkerung Kölns mit der dringenden Bitte, sich ihrer großen Verantwortung bewußt zu sein, sich selbst im Interesse des Ganzen Einschränkungen aufzuerlegen, daß rücksichtslos ausgeschlossen wird, was der christlichen Moral widerspricht, damit durch Pflege eines echten Volkshumors und reiner Lebensfreude eine scharfe Trennung und ein weiter Abstand geschaffen wird gegen Schmutz und Zuchtlosigkeit in jeder Form und gegen kulturlosen und rohen Vergnügungstrieb. — In einer in Budapest gehaltenen Rede brandmarkte der Erzbischof von Kalocsa, Msgr. Graf Zichy, scharf den Sittenverfall. Die Tanzwut arte in einen eigentlichen Wahnsinn aus.
Quelle: Der Rottumbote: amtliches und private Anzeigeblatt für Ochsenhausen und Umgebung, 29. Januar 1929. https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/newspaper/item/5I5L3VFXSBWQGUXNIIGPIMH22IJ66BC3?issuepage=7