Kurzbeschreibung

Dieser Artikel aus einer Regionalzeitung, die in der bayrischen Stadt Ochsenhausen erschien, berichtet über die verschiedenen Maßnahmen, die vom Landtag und der katholischen Kirche ergriffen wurden, um die ausgelassenen Feiern im Zusammenhang mit der Karnevalszeit, die am Faschingsdienstag, kurz vor Beginn der Fastenzeit, ihren Höhepunkt erreichten, einzuschränken. Während sich in der Weimarer Zeit in den Großstädten ein vielfältiges und freizügiges Nachtleben entwickelte, zeigt dieser Artikel, wie streng die katholische Kirche und ihre Organisationen versuchten, insbesondere die jüngere Generation vor dem „moralischen Verfall“ zu schützen, den sie in abendlichen Vergnügungen, freizügiger Kleidung und ungezwungenen Tänzen wie dem Charleston sahen. Diese Bemühungen richteten sich zwar in erster Linie an ländliche Regionen, aber auch an die katholische Hochburg Köln und ihre berühmte Karnevalstradition. Der Karneval wird in Köln und anderen Orten, insbesondere im Rheinland und in Schwaben, seit dem Mittelalter gefeiert. Diese Feierlichkeiten beinhalten traditionell Elemente, die den Autoritäten die Stirn bieten, wie der Rosenmontagsumzug, der zwei Tage vor Aschermittwoch stattfindet und seit langem satirische Darstellungen bekannter Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft zeigt. Diese Maßnahmen spiegelten nicht nur eine lange Geschichte von Versuchen wider, das öffentliche Verhalten zur Karnevalszeit zu regulieren, sondern sie waren auch Ausdruck eines zunehmenden politischen Bestrebens, junge Menschen vor angeblich unmoralischen Bildern, Ideen und Praktiken zu „schützen“, das schließlich in der Verabschiedung des „Gesetzes zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften“ im Jahr 1926 seinen Ausdruck fand.

„Gegen Auswüchse des Faschings und der Tanzexzesse“ (29. Januar 1929)

Quelle

Der Vorarlberger Landtag hat zwei Gesetze über öffentliche Tanzunterhaltungen und Abhaltung von Tanzkursen beschlossen, wonach im Advent und zur Fastenzeit Tanzunterhaltungen gänzlich verboten sind! Jugendliche unter 16 Jahren dürfen überhaupt nicht, bis zum 18. Lebensjahr nur in Begleitung ihrer Eltern teilnehmen. — Bei einer Berliner Bezirkskonferenz der Katholischen Gesellenvereine wurde gegen die Auswüchse der Vergnügungen in katholischen Vereinen eine Entschließung an die Leitung der Katholischen Aktion gerichtet und gefordert: 1. daß an Sonnabenden keine Vergnügungen stattfinden; 2. daß alle Veranstaltungen spätestens um 1 Uhr zu schließen sind; 3. daß keine öffentliche Kasse eingerichtet wird; 4. daß nur Damen in dezenter Kleidung Zutritt erhalten; 5. daß der Tanz den Grundsätzen einer edlen Tanzkultur entspricht; 6. daß zu Wohlfahrtszwecken keine Belustigungen, insbesondere keine Tänze veranstaltet werden. — In einer Sitzung des Zentralausschusses der katholischen Elternvereinigungen der Diözese Augsburg wurden übereinstimmend die Auswüchse von Faschingszügen in gegenwärtiger Zeit verworfen. Wenn auch ein gut geleiteter Faschingszug für sich betrachtet harmlos sein könnte, so schaffte er doch durch eine Massensuggestion die Atmosphäre des Faschings, der so viel Unheil im Gefolge habe. Die Auswüchse des Faschings aber müßten gerade um der Jugend willen und vom Standpunkte christlicher Eltern aus bekämpft werden. Es wurde im Hinblicke auf die gegenwärtigen sozialen und sittlichen Zustände einstimmig beschlossen, den Kampf gegen die Auswüchse des Faschings mit allen Kräften zu unterstützen. — Die Arbeitsgemeinschaft der katholischen Vereine Kölns fordert, unter Bezugnahme aus diesbezügliche Beschlüße des vorjährigen Kölner Katholikentages, eine Einschränkung des Karnevals sowohl hinsichtlich der Zeitdauer, wie auch in bezug auf das Uebermaß der Veranstaltungen. Verlangt wird rücksichtslose Durchführung der erlassenen Bestimmungen über Polizeistunde, Schutz der nächtlichen Ruhe, sowie vor allem Schutz der Sonntagsheiligung. Das Straßentreiben, das im Vorjahr versuchsweise gestattet wurde, paßt nicht mehr in unsere Zeit. Zum Schluß wendet sich der Katholikentag an die gesamte Bevölkerung Kölns mit der dringenden Bitte, sich ihrer großen Verantwortung bewußt zu sein, sich selbst im Interesse des Ganzen Einschränkungen aufzuerlegen, daß rücksichtslos ausgeschlossen wird, was der christlichen Moral widerspricht, damit durch Pflege eines echten Volkshumors und reiner Lebensfreude eine scharfe Trennung und ein weiter Abstand geschaffen wird gegen Schmutz und Zuchtlosigkeit in jeder Form und gegen kulturlosen und rohen Vergnügungstrieb. — In einer in Budapest gehaltenen Rede brandmarkte der Erzbischof von Kalocsa, Msgr. Graf Zichy, scharf den Sittenverfall. Die Tanzwut arte in einen eigentlichen Wahnsinn aus.

Quelle: Der Rottumbote: amtliches und private Anzeigeblatt für Ochsenhausen und Umgebung, 29. Januar 1929. https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/newspaper/item/5I5L3VFXSBWQGUXNIIGPIMH22IJ66BC3?issuepage=7

„Gegen Auswüchse des Faschings und der Tanzexzesse“ (29. Januar 1929), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/die-weimarer-republik-1918-1933/ghdi:document-5464> [16.03.2026].