Quelle
Die Deutsche Kolonialgesellschaft verfolgt den Zweck:
1. Die nationale Arbeit der deutschen Kolonisation zuzuwenden und
die Erkenntnis der Notwendigkeit derselben in immer weitere Kreise
zu tragen;
2. die praktische Lösung kolonialer Fragen zu
fördern;
3. deutsch-nationale Kolonisationsunternehmungen
anzuregen und zu unterstützen;
4. auf die geeignete Lösung der
mit der deutschen Auswanderung zusammenhängenden Fragen
hinzuwirken;
5. den wirtschaftlichen und geistigen Zusammenhang
der Deutschen im Auslande mit dem Vaterlande zu erhalten und zu
kräftigen;
6. für alle auf diese Ziele gerichteten, in unserem
Vaterlande getrennt auftretenden Bestrebungen einen Mittelpunkt zu
bilden.
Quelle: „Satzungen der Deutschen Kolonialgesellschaft“, in Zentrales Staatsarchiv I, Potsdam (heute Bundesarchiv Berlin), Deutsche Kolonialgesellschaft, Nr. 255, Bl. 90; abgedruckt in Edgar Hartwig, „Deutsche Kolonialgesellschaft (DKG) 1887–1936“, in Lexikon zur Parteiengeschichte. Die bürgerlichen und kleinbürgerlichen Parteien und Verbände in Deutschland (1789–1945), Bd. 1, Alldeutscher Verband—Deutsche Liga für Menschenrechte, herausgegeben von Dieter Fricke. Köln: Pahl-Rugenstein, 1983, S. 724–48, hier 726.