Quelle
Protokoll zwischen den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vorläufige Regierung der Französischen Republik über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von „Groß-Berlin“ (London, 12. September 1944), geändert durch die Abkommen vom 12. September 1944 und 26. Juli 1945
Die Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vorläufige Regierung der Französischen Republik haben folgendes Abkommen im Hinblick auf die Ausführung des Artikels 11 der Urkunde der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands geschlossen:
1. Deutschland wird innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden, zum Zwecke der Besetzung in vier Zonen eingeteilt, von denen je eine einer der vier Mächte zugewiesen wird, und ein besonderes Berliner Gebiet, das der gemeinsamen Besatzungshoheit der vier Mächte unterworfen wird.
2. Die Grenzen der vier Zonen und des Berliner Gebietes und die Verteilung der vier Zonen unter die USA, das UK und die UdSSR und die Französische Republik werden wie folgt festgelegt:
Ostzone […]
Das Gebiet Deutschlands (einschließlich der Provinz Ostpreußen), das östlich der Linie liegt, die ihren Anfang nimmt an dem Punkt in der Bucht von Lübeck an dem die Grenzen von Schleswig-Holstein und Mecklenburg zusammentreffen […] wird von den Streitkräften der UdSSR besetzt, mit Ausnahme des Gebietes Berlin, wofür nachstehend eine Sonderform der Besatzung festgesetzt wird.
Nordwest-Zone (Vereinigtes Königreich) […]
Das Gebiet Deutschlands, das westlich der in der Beschreibung der Ost-(Sowjet-)Zone bestimmten Linie liegt […] wird von den Streitkräften des Vereinigten Königreiches besetzt.
Südwest-Zone (Vereinigte Staaten) […]
Das Gebiet Deutschlands, das südlich und östlich der Linie liegt, die an dem Treffpunkt der Grenzen Sachsens, Bayerns und der Tschechoslowakei beginnt, von dort aus westwärts entlang der Nordgrenze von Bayern bis zu deren Zusammentreffen mit […] der österreichisch-deutschen Grenze wird von den Streitkräften der Vereinigten Staaten von Amerika besetzt.
Um die Verbindungen zwischen der Südwest-Zone und der See zu erleichtern, wird der Oberkommandierende der Streitkräfte der Vereinigten Staaten in der Südwest-Zone
(a) diejenige Kontrolle über die Häfen von Bremen und Bremerhaven einschließlich der in deren Nähe gelegenen benötigten Hafengebiete ausüben, die nach einem künftigen Übereinkommen zwischen den Militärbehörden Großbritanniens und der Vereinigten Staaten für notwendig erachtet werden […].
Westzone (Frankreich) […]
Das Gebiet Deutschlands, das südlich und westlich der Linie liegt, die an dem Treffpunkt der Grenzen Belgiens und der preußischen Regierungsbezirke Trier und Aachen beginnt und ostwärts entlang der Nordgrenze des preußischen Regierungsbezirkes Trier verläuft […] bis zu dem Punkt, an dem die Ostgrenze des Kreises Lindau auf die österreichisch-deutsche Grenze trifft wird von Streitkräften der Französischen Republik besetzt.
Gebiet Berlin […]
Das Gebiet Berlin (unter diesem Ausdruck wird das Gebiet von Groß-Berlin im Sinne des Gesetzes vom 27. April 1920 verstanden) wird gemeinsam von den durch die entsprechenden Oberkommandierenden dazu bestimmten Streitkräfte der USA, des UK, der UdSSR und der Französischen Republik besetzt. Zu diesem Zweck wird das Gebiet von Groß-Berlin in vier Teile eingeteilt: […]
(3) Die Besatzungsstreitkräfte in jeder der vier Zonen, in die Deutschland eingeteilt wird, unterstehen einem Oberbefehlshaber, der von der Regierung desjenigen Landes, dessen Streitkräfte die betreffende Zone besetzen, bestimmt wird.
[…]
(5) Eine lnteralliierte Regierungsbehörde (Komendatura), bestehend aus vier von ihren entsprechenden Oberbefehlshabern ernannten Kommandanten, wird zur gemeinsamen Leitung der Verwaltung des Gebietes Groß-Berlin errichtet.
[…]
Quelle: Protokoll zwischen den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vorläufige Regierung der Französischen Republik über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von „Groß-Berlin“ (London, 12. September 1944), geändert durch die Abkommen vom 12. September 1944 und 26. Juli 1945; abgedruckt in Rechtsstellung Deutschlands. Völkerrechtliche Verträge und andere rechtsgestaltende Akte. Textausgabe mit Sachverzeichnis und einer Einführung, herausgegeben von Professor Dr. Dietrich Rauschning. München: Deutscher Taschenbuch Verlag, 1985, S. 6–11.