Kurzbeschreibung
Im Parlamentarischen Rat saßen 65 stimmberechtigte (je 27 von CDU/CSU
und SPD, 5 von der FDP und je 2 von KPD, DP und Zentrum) und 5 nicht
stimmberechtigte Abgeordnete aus Berlin. Aufgabe des Parlamentarischen
Rates waren Beratungen über den vom Verfassungskonvent auf der
Herreninsel in Chiemsee (10.-23. August 1948) vorgelegten
Grundgesetzentwurf. Festlich eröffnet wurde der Parlamentarische Rat am
1. September 1948 im Lichthof des Zoologischen Museums König in Bonn. Er
begann am selben Tag seine Arbeit. Tagungsort war die im
funktional-nüchternen, von den Nationalsozialisten so verachteten
Bauhausstil gebaute Pädagogische Akademie Bonn, die in kürzester Zeit
zum Sitzungsgebäude umgewandelt und erweitert worden war. Durch breite
Fensterfronten projizierte der neue, vom Architekten Hans Schwippert
entworfene Plenarsaal Modernität, Offenheit, politische Transparenz und
somit symbolisch den Wunsch der jungen Republik nach demokratischem
Neubeginn.
Am 8. Mai 1949 nahm der Parlamentarische Rat das
Grundgesetz an. Das Grundgesetz wurde am 12. Mai 1949 von den drei
westlichen Militärgouverneuren bestätigt, nach Ratifizierung durch die
Länder auf der letzten Sitzung des Parlamentarischen Rates am 23. Mai
1949 unterzeichnet und am selben Tag verkündigt. Die Anwesenheit von
Vertretern der alliierten Militärregierung machte aber deutlich, dass
die neu gegründete „Bundesrepublik Deutschland“ vier Jahre nach
Kriegsende noch immer unter Besatzung stand und kein vollständig
souveräner Staat war. Der Name „Grundgesetz“ betonte allerdings den
vorläufigen Charakter dieses Staates und seiner Verfassung, der
irgendwann durch ein wiedervereinigtes Deutschland abgelöst werden
sollte. In seinen Schlussworten zur Unterzeichnung sagte Konrad
Adenauer, damals Präsident des Parlamentarischen Rates: „Wir wünschen
und hoffen, dass bald der Tag kommen möge, an dem das ganze deutsche
Volk unter dieser Fahne wiedervereinigt sein wird.“