Kurzbeschreibung
Während der Revolution 1918/19 war der volkswirtschaftlich erhebliche
Besitz der bis 1918 regierenden Fürstenhäuser beschlagnahmt worden,
jedoch veranlasste die neue Regierung keine Enteignungen. Die 1919
verabschiedete Weimarer Verfassung garantierte das Privateigentum, sah
allerdings auch die Möglichkeit von Enteignungen „zum Wohl der
Allgemeinheit“ vor. Die Fürstenhäuser forderten nun die Verfügungsgewalt
über ihren beschlagnahmten Besitz zurück sowie Entschädigungszahlungen
für verlorenen Profit. Während die Bevölkerung an den Folgen des Krieges
sowie der Inflation litt, entschieden einige Gerichte zugunsten der
adligen Kläger, was in breiten Teilen der Öffentlichkeit Empörung
auslöste. Die KPD forderte, die Fürsten zugunsten der notleidenden
Bevölkerung zu enteignen und wurde hierin von der SPD unterstützt. Ein
entsprechender Gesetzesentwurf wurde im Reichstag jedoch abgelehnt,
sodass SPD und KPD versuchten, mittels eines Volksentscheids die
entschädigungslose Enteignung der deutschen Fürstenhäuser zu erreichen.
Allerdings stimmten im Volksentscheid am 20. Juni 1926 nur 36% statt der
erforderlichen 50% für die Enteignung. Stattdessen schlossen die meisten
Länderregierungen individuelle Abfindungsverträge mit den
Fürstenhäusern. Auf diesem Foto sind Demonstranten für die Enteignung zu
sehen, deren Transparent die drastischen Ausmaße der Arbeitslosigkeit
mit der angenommenen Höhe der Entschädigungszahlungen an die
Fürstenhäuser kontrastiert.