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Wo Jugendschutz not tut.
Bei den Beratungen der beiden sogenannten Jugendschutzgesetze, des Schmutz- und Schundgesetzes und des Gesetzes zum Schutze der Jugend bei Lustbarkeiten, ist von unserer Seite immer wieder mit allem Nachdruck darauf hingewiesen worden, daß der in diesen Gesetzen betonte Schutz der Jugend so lange illusorisch bleiben muß, als Wohnungsnot, kapitalistische Ausbeutung der Jugendlichen und allgemeine Verelendung der breiten proletarischen Schichten Gefahrenquellen schlimmster Art für die Jugendlichen darstellen. Besonders für die in der Landwirtschaft arbeitenden Kinder wäre ein gesetzlicher Schutz vor Ausbeutung und körperlicher und sittlicher Gefährdung noch viel nötiger gewesen als das Verbot des Besuchs eines Rummelplatzes oder Kinos. Im Kinderschutzgesetz von 1903 werden ja nur die in gewerblichen Betrieben tätigen Kinder erfaßt, während die in der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft arbeitenden Kinder auch heute noch völlig ungeschützt sind. Ueber den Umfang der Kinderarbeit in Deutschland— und auch in anderen Ländern— und über die Einstellung der interessierten Kreise zur gesetzlichen Regelung der landwirtschaftlichen Kinderarbeit besitzen wir ausgezeichnetes Material in dem Buche „Landwirtschaftliche Kinderarbeit“ der Genossin Dr. Helene Simon (Verlag F. A. Herbig, Berlin), das sich für Deutschland auf zwei umfangreiche Erhebungen aus den Jahren 1904 und 1922 stützt. 1904 wurden rund 1.770.000 Schulkinder als Lohnarbeiter in der Landwirtschaft festgestellt, von denen 1 Million unter 12, fast eine halbe Million unter 10 Jahren war. Die Umfrage des deutschen Kinderschutzverbandes vom Jahre 1922 erfaßte insgesamt nur 500.000 Kinder, doch muß aus anderen Berichten geschlossen werden, daß sich die Gesamtzahl der in der Landwirtschaft arbeitenden Kinder gegenüber 1904 noch wesentlich erhöht hat. In dieser Umfrage wird das Alter der arbeitenden Kinder am häufigsten mit 10 Jahren angegeben, jedoch werden auch bereits fünf- bis sechsjährige Kinder vorwiegend mit dem Hüten von Haustieren beschäftigt. Beide Erhebungen melden übereinstimmend lange und ungünstige Arbeitszeiten für die Kinder. Arbeitszeiten von 6, 7, 8 und mehr Stunden, selbst bis tief in die Nacht hinein, sind durchaus nicht selten. Bei vielen in Lohnarbeit stehenden Kindern wird angegeben: „Arbeitszeit wie die Erwachsenen“, also 8, 9 und mehr Stunden im Sommer. Besonders schwerwiegend ist der Umstand, daß die Landarbeit morgens schon sehr früh beginnt und die Kinder bereits mehrere Arbeitsstunden hinter sich haben, wenn sie zur Schule kommen. In manchen Gegenden bleiben Vieh hütende Kinder die ganze Nacht auf der Weide. Es ist eine bekannte Klage der Landlehrer, daß die Kinder während des Unterrichts fest schlafen. Bei starkem Arbeitsdrang in der Hauptsaison werden die Kinder sehr oft vom Schulbesuch ganz befreit oder krank gemeldet. Die Kinder der ärmeren Landbevölkerung werden also auf diese Weise dem Schulunterricht entzogen und müssen in ihrer allgemeinen geistigen Entwicklung zurückbleiben; mit anderen Worten: durch die ungeregelte Landarbeit der Kinder werden mangelhaft für den Existenzkampf ausgerüstete Menschen großgezogen. Das gilt auch für die körperlichen Schädigungen durch diese Arbeit. Es ist sowohl bewußte Irreführung, wenn die an der Kinderarbeit interessierten ländlichen Kreise diese Arbeit immer nur als Erholung und erziehliches Spiel hinstellen. In den weitaus meisten Fällen leiden die Kinder durch die Ueberanstrengung, den Mangel an Schlaf und die oft sehr ungeeignete Beschäftigungsart für immer Schaden an ihrer Gesundheit. Verkrümmungen und Verkrüppelungen infolge dauernd gebückter Stellung, auch Verletzungen an Maschinen usw. sind durchaus nicht selten. Kinder arbeiten sowohl in Räumen mit starker Staubentwicklung (beim Dreschen) als auch bei ungünstiger Witterung im Freien. Auch die Behauptung, daß die ländliche Kinderarbeit erzieherisch und für die Gemütsbildung des Kindes wertvoll sei, ist nur sehr bedingt richtig. Meistens wirkt das ständige Zusammenleben mit den erwachsenen Landarbeitern und der Umgang mit Tieren in der Viehzucht alles andere als erzieherisch. Lehrer und Geistliche klagen bei Beantwortung der Umfragen lebhaft über die Verrohung und Verwahrlosung dieser Kinder. Oft wird den Kindern bei der Arbeit gleich den Erwachsenen zu den Imbissen Most, Bier oder gar Schnaps verabreicht. Vielfach schlafen die Kinder mit den Knechten und Mägden in einem Raume. Dennoch wehren sich mit Ausnahme der Lehrerschaft und weniger einsichtiger Menschen Gutsbesitzer und Bauern und die von ihnen abhängigen Personen aufs entschiedenste gegen eine gesetzliche Regelung der Kinderarbeit. „Die Kinderarbeit verbieten hieße den Zuckerrübenbau unmöglich machen, die Aecker verunkrauten oder die Kartoffeln verfaulen lassen.“ „Die Kinder sind uns lieber als erwachsene Arbeiter.“ So und ähnlich lauten zahlreiche Antworten. Die tatsächlich vorhandenen Gefahren körperlicher und sittlicher Art für die arbeitenden Kinder werden von der deutschen Landwirtschaft lediglich darum abgeleugnet, weil diese Kinder ein billiges und bequemes Arbeitermaterial für sie darstellen. Wenn es sich um Schmälerung des eigenen Gewinns handelt, ist ein Schutz der Jugend also nicht nötig und wünschenswert, denn dann liegt nicht eine Gefährdung, sondern eine Ertüchtigung der Jugend vor. Aber auch in den Reihen der proletarischen Landbevölkerung selbst wird hier noch viel gesündigt. Gewiß, die Eltern werden ihre Kinder nicht zum Vergnügen zur Arbeit schicken. Der kleinste Verdienst wird dringend gebraucht. Es darf aber niemals vergessen werden, daß die ungeschützte, schrankenlos ausgebeutete Kinderarbeit Lohndrückerei für die erwachsenen Arbeiter ist. Die Lage der arbeitenden Landbevölkerung soll nicht durch Raubbau an ihren kleinen Kindern, sondern durch Zusammenschluß der ländlichen Arbeiterschaft selbst gebessert werden. In früher Jugend schon verbrauchte, mit mangelhafter Schulbildung versehene Arbeiter können jedoch keinen erfolgreichen Kampf um die Besserung ihrer Lage führen. Was schon lange not tut, ist gesetzliche Beschränkung der Kinderarbeit auf dem Lande und in der Hauswirtschaft, also gänzliches Verbot der Kinderarbeit in zu frühem Alter, vor, während und kurz nach dem täglichen Schulunterricht und zur Nachtzeit, Verbot aller gesundheitsschädlichen und unfallgefährlichen Verrichtungen auch für ältere Kinder. Es ist höchste Zeit, diese wichtige Frage durch Gesetzesbestimmung in unserem Sinne zu lösen.
Elli Radtke-Warmuth
Quelle: Volksblatt: Lippische Zeitung, Detmold, 10. Juni 1927, S. 8. https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/newspaper/item/ECI6FKOPUTRX2EGD7A35TS22GTTIMPNC?issuepage=8