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Quelle: picture-alliance / ZB (c) ZB – Fotoreport Foto: Heinz Hirndorf
Am 17. Mai 1990 beschloss die Volkskammer der DDR eine neue Kommunalverfassung, die die Einführung der kommunalen Selbstverwaltung anstelle der bisherigen Zentralverwaltung vorsah. Durch das Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990 sollten außerdem die 1952 in der DDR aufgehobenen Länder wieder eingeführt werden. Ein weitgehender Um- bzw. Neuaufbau der staatlichen Verwaltung wurde daher nötig. Wie im Einigungsvertrag (Artikel 15, Abs. 2 und 3) vorgesehen, leisteten die westdeutschen Länder und der Bund den fünf neuen Bundesländern „Verwaltungshilfe beim Aufbau der Landesverwaltungen“ sowie der „Durchführung bestimmter Fachaufgaben“. Zwischen 1990 und 1995 wirkten etwa 35.000 westdeutsche Beamte als Verwaltungshelfer in Ostdeutschland. Im Rahmen von Ost-West-Partnerschaften zur Verwaltungshilfe arbeiteten die folgenden Bundesländer zusammen: Brandenburg mit Nordrhein-Westfalen; Mecklenburg-Vorpommern mit Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen; Sachsen-Anhalt mit Niedersachsen; Sachsen mit Baden-Württemberg und Bayern; Thüringen mit Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz. Im Bild: Die Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz und Thüringen, Kurt Beck (SPD, l.) und Bernhard Vogel (CDU), tauschen am 11. April 1995 in Erfurt die zuvor von beiden unterzeichneten Verträge über die Neuregelung der Verwaltungshilfe aus. Bis 1995 hatte sich Thüringen mit Rheinland-Pfalz und Hessen die Kosten für die Verwaltungshilfe geteilt. Mit der vollen Einbeziehung der neuen Länder in den Länderfinanzausgleich wurde aber vereinbart, dass Thüringen die Kosten gänzlich übernehmen sollte.
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