Quelle
Nach dem Ende der Napoleonischen Herrschaft in Europa kam es in Mitteleuropa nicht zur Gründung eines deutschen Nationalstaates. Ihm stand der Souveränitätsanspruch der Fürsten und der Gegensatz zwischen dem Königreich Preußen und dem österreichischen Kaiserreich entgegen. Statt dessen schlossen die deutschen Fürsten und die verbliebenen freien Städte auf dem Wiener Kongress 1815 einen Staatenbund: den Deutschen Bund. Die Mitgliedsstaaten blieben souverän, aber die jeweiligen Regierungen waren an die Mehrheitsbeschlüsse des Bundes gebunden. In Frankfurt am Main wurde ein Bundestag eingerichtet, der unter österreichischem Vorsitz tagte und zur Bundesversammlung erweitert werden konnte.
Die beiden dominierenden Mächte waren Preußen und Österreich, die beide nur mit einem Teil ihrer Territorien dem Bund angehörten. Preußen hatte auf dem Wiener Kongress einen Teil Sachsens sowie größere Territorien im Rheinland und in Westfalen erhalten und war damit nach Westen gerückt. Österreich büßte die habsburgischen Niederlande (Belgien) ein, gewann dafür aber Territorien in Italien, an der Adria und in Osteuropa hinzu. Ebenfalls Mitglieder des Bundes waren die Könige von Großbritannien, Dänemark und den Niederlanden, denn sie regierten in Personalunion das Königreich Hannover (bis 1837), das Herzogtum Holstein und das Großherzogtum Luxemburg. Hinzu kamen noch die Königreiche von Bayern, Württemberg und Sachsen, das Kurfürstentum Hessen, die Großherzogtümer Baden, Hessen-Darmstadt, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg und Sachsen-Weimar sowie kleinere Herzogtümer und Fürstentümer vor allem in Mitteldeutschland. Als freie Städte verblieben waren Lübeck, Hamburg, Bremen und Frankfurt am Main.
In den Jahren nach 1815, der Zeit des Vormärz, wurde deutlich, dass der Deutsche Bund sich nicht als Vorstufe eines deutschen Nationalstaates verstand. Unter dem Einfluss des konservativen österreichischen Staatskanzlers Klemens von Metternich war er vielmehr ein Bollwerk gegen die Forderungen nach nationaler Einheit und demokratischer Teilhabe durch den Erlass von Verfassungen und beharrte auf dem monarchischen Prinzip.
Der Deutsche Bund überlebte die Revolutionen von 1848/49 und wurde 1850 formell wiederhergestellt, zerbrach aber wenige Jahre später an dem sich verschärfenden Gegensatz zwischen Preußen und Österreich. Nach dem preußisch-österreichischen Krieg von 1866, der eine wichtige Etappe auf dem Weg zur „kleindeutschen“ Lösung der nationalen Frage – ohne Österreich – und der Gründung des Deutschen Reiches 1871 darstellte, wurde der Bund aufgelöst.