Kurzbeschreibung
1955 wurde die erste Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik und Italien über die Vermittlung und Entsendung von Gastarbeitern getroffen. Anfangs waren die Zahlen der angeworbenen ausländischen Arbeiter gering, doch ab den frühen 1960er Jahren wurden in der Bundesrepublik ausländische Gastarbeiter massenhaft angeworben, um den Arbeitskräftemangel fordistischer Industrieproduktion zu vermindern. Auf diesem Foto kommen italienische Gastarbeiter im Frühjahr 1962 in der VW-Stadt Wolfsburg (Niedersachsen) an. Die Vereinbarung mit Italien diente als Modell für ähnliche Verträge mit anderen Ländern, unter anderen für die Abkommen mit Spanien und Griechenland (1960), mit der Türkei (1961) und mit Jugoslawien (1968). Foto von Benno Wundshammer.