Kurzbeschreibung

In seiner Regierungserklärung am 28. Oktober 1969 hatte Bundeskanzler Willy Brandt der DDR „Verhandlungen beiderseits ohne Diskriminierung auf der Ebene der Regierungen“ angeboten, die zu „vertraglich vereinbarter Zusammenarbeit“ führen sollten. Nach einem Briefwechsel im Januar und Februar 1970 trafen sich Brandt (im Bild: l.) und der Vorsitzende des Ministerrates Willi Stoph (r.) am 19. März 1970 in Erfurt, wo Brandt von einer begeisterten Menschenmenge umjubelt wurde. Stoph beharrte bei diesem Treffen auf der völkerrechtlichen Anerkennung der DDR, Brandt verlangte humanitäre Erleichterungen und schlug eine zwischenstaatliche vertragliche Regelung vor, die jedoch eine völkerrechtliche Anerkennung ausschloss. Am 21. Mai 1970 trafen sich Brandt und Stoph erneut, diesmal in Kassel, und sprachen über einen 20-Punkte-Katalog der Bundesregierung zur Regelung der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten. Nachdem die deutsch-deutschen Treffen praktisch ergebnislos verlaufen waren, legten beide Seiten eine „Denkpause“ ein.

Willy Brandt und Willi Stoph in Erfurt (19. März 1970)

Quelle

Quelle: Willy Brandt (links) vor dem Treffen mit Willi Stoph (rechts). 19. März 1970. Signatur: BF 43/4 (XI-71). Foto: IN-Bild/Bundesbildstelle. 

Mit freundlicher Genehmigung des German Information Center