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Quelle: Zeichnung eines unbekannten Künstlers,
1803.
bpk-Bildagentur, Bildnummer 20031932. Für Rechteanfragen
kontaktieren Sie bitte die bpk-Bildagentur: kontakt@bpk-bildagentur.de
oder Art Resource: requests@artres.com (für Nordamerika).
Die frühneuzeitliche Staatenbildung stärkte allmählich die Polizeigewalten, doch das Straßenräuberunwesen war noch immer schwer in den Griff zu bekommen. Die Zeichnung unten zeigt einen berüchtigten Verbrecher, Johann Bückler (um 1778-1803), auch bekannt als „Schinderhannes“. Als Anführer einer beachtlich großen Bande verübte dieser Wegelagerer verschiedene Raubüberüberfälle und Morde im Hunsrückgebiet zwischen Mosel und Nahe. Von einigen als romantischer Held idealisiert, wurde er zu einer volkstümlichen Figur – teilweise vielleicht, weil seine Opfer wohlhabende (häufig jüdische) Kaufleute waren. Von den Franzosen, die das Gebiet damals besetzt hielten, wurde er zum Staatsfeind erklärt. Nach mehreren Verhaftungen und Ausbrüchen nahmen die Behörden Bückler schließlich gefangen, stellten ihn vor Gericht und ließen ihn am 21. November 1803 zusammen mit 19 anderen Bandenmitgliedern in Mainz hinrichten.
Quelle: Zeichnung eines unbekannten Künstlers,
1803.
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