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Quelle: bpk-Bildagentur, Bildnummer 30028948. Für Rechteanfragen kontaktieren Sie bitte die bpk-Bildagentur: kontakt@bpk-bildagentur.de oder Art Resource: requests@artres.com (für Nordamerika).
Dieses preußische Edikt verbot „nach dem Verlauf von sechs Monaten“ allen Dienstmägden und anderen einfachen Frauen, Christinnen wie Jüdinnen, das Tragen von seidenen Kleidern, Kamisolen oder Schürzen. Es handelte sich dabei um die erneute Bekräftigung langjähriger staatlicher Beschränkungen (in ganz Europa) des Besitzes und Zurschaustellens von Luxusartikeln, auf welche die Besitzklassen einen Exklusivanspruch erhoben. Gleichzeitig diente es auch als protektionistische Maßnahme zur Begünstigung der einheimischen Textilproduktion in Preußen, wo das Seidengewerbe noch nicht etabliert war.
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