Quelle
Quelle: Mobilmachungsbefehl Wilhelms II., 2. August 1914, Bundesarchiv RH 18/2479, https://invenio.bundesarchiv.de/invenio/direktlink/fbfdad6b-7e1b-4a6c-8bc2-f8b7da2f733c/
Wilhelm II. befahl die Mobilmachung der deutschen Truppen, nachdem die Russen ihre Armee gegen Österreich-Ungarn am 31. Juli 1914 mobil gemacht hatten. Der Befehl wurde am 1. August gegeben; drei Tage später marschierten die deutschen Truppen in Belgien ein und Großbritannien erklärte Deutschland den Krieg. Der Erste Weltkrieg hatte begonnen. Der Mobilmachungsbefehl lautet: „Ich bestimme hiermit: Das Deutsche Heer und die Kaiserliche Marine sind nach Maßgabe des Mobilisierungsplan(s) für das Deutsche Heer und die Kaiserliche Marine kriegsbereit aufzustellen. / Der 2. August 1914 wird als erster Mobilisierungstag festgesetzt, Berlin, den 1. August 1914. / Wilhelm / Bethmann Hollweg / An den Reichskanzler, Reichsmarineamt, und den Kriegsminister.“
Quelle: Mobilmachungsbefehl Wilhelms II., 2. August 1914, Bundesarchiv RH 18/2479, https://invenio.bundesarchiv.de/invenio/direktlink/fbfdad6b-7e1b-4a6c-8bc2-f8b7da2f733c/
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