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© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz
Während Hitler nach dem Münchener Abkommen seine friedlichen Absichten beteuerte, bereitete er „die Erledigung der Rest-Tschechei“ vor. Unter anderem wollte er somit die strategische und wirtschaftliche Lage Deutschlands für einen späteren Angriffskrieg gegen Polen und die Sowjetunion verbessern. Am 21. Oktober 1938 erließ er erste Anweisungen an die Wehrmacht, sich auf den Angriff vorzubereiten. Als im Frühjahr 1939 ein politischer Interessenkonflikt zwischen Tschechen und Slowaken zu eskalieren drohte, nutzte Hitler die Situation zur Verwirklichung seiner Pläne. Unter seinem Drängen erklärte die slowakische Führung am 14. März ihre staatliche Selbständigkeit und forderte deutschen „Schutz“ gegen die tschechische Opposition. Gleichzeitig drohte Hitler dem tschechoslowakischen Präsidenten Emil Hacha mit der Invasion des Landes und der Bombardierung Prags, sollte er sich dem Willen des Führers widersetzen. Hacha unterzeichnete einen Protektoratsvertrag und befahl seiner Armee, sich dem Einmarsch deutscher Truppen am 15. März nicht zu widersetzen. Am folgenden Tag verkündete Hitler die Eingliederung der „Rest-Tschechei“ als „Reichsprotektorat Böhmen und Mähren“ in das Großdeutsche Reich. Die Slowakei behielt als deutscher Satellitenstaat nominelle Selbstständigkeit. Zwar griffen Frankreich und Großbritannien, die mit dem Münchener Abkommen den Schutz der Tschechoslowakei übernommen hatten, nicht ein, doch wendete sich ihre Einstellung gegenüber dem Deutschen Reich drastisch. Chamberlain verkündete öffentlich das Ende seiner „Appeasement-Politik“, da Hitler offensichtlich nicht die Revision des Versailler Vertrages, sondern hegemoniale Vormachtstellung verfolgte. Am 29. März garantierte Chamberlain Polen britische Hilfe im Fall eines deutschen Angriffs.
Das Foto zeigt eine deutsche Kradabteilung auf der berühmten Karlsbrücke im Zentrum der Prager Altstadt. Foto von Herbert Hoffmann.
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