Kurzbeschreibung

Schon vor der „Aktion Kolibri“ wurden auf Veranlassung Hitlers Gerüchte verbreitet, dass die SA einen Staatstreich vorbereitete. Am folgenden Tag erklärte Reichspropagandaminister Goebbels, dass die angeblich von Röhm und Schleicher geplante „zweite Revolution“ vereitelt und so das Land vor dem Chaos gerettet worden sei. Die nationalsozialistische Presse betonte außerdem die homosexuellen und angeblich perversen Veranlagungen Röhms und seiner Anhänger, die nun keine sittliche Gefahr mehr für das deutsche Volk darstellten. Am 3. Juli 1934 erließ die Reichsregierung das „Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr“ (auch „Staatsnotwehrgesetz“), das die politischen Morde dieser Nacht rückwirkend legalisierte.

Der Völkische Beobachter rechtfertigt die Säuberungsaktion nach dem sogenannten Röhm-Putsch (3. Juli 1934)

Quelle

Quelle: „Die zweite Revolution“, Völkischer Beobachter, Titelseite vom 3. Juli 1934 mit einer Rechtfertigung der „Säuberungsaktion“ nach dem sogenannten „Röhm-Putsch“.
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Der Völkische Beobachter rechtfertigt die Säuberungsaktion nach dem sogenannten Röhm-Putsch (3. Juli 1934), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/deutschland-nationalsozialismus-1933-1945/ghdi:image-1897> [10.05.2024].