Kurzbeschreibung
Schon vor der „Aktion Kolibri“ wurden auf Veranlassung Hitlers
Gerüchte verbreitet, dass die SA einen Staatstreich vorbereitete. Am
folgenden Tag erklärte Reichspropagandaminister Goebbels, dass die
angeblich von Röhm und Schleicher geplante „zweite Revolution“ vereitelt
und so das Land vor dem Chaos gerettet worden sei. Die
nationalsozialistische Presse betonte außerdem die homosexuellen und
angeblich perversen Veranlagungen Röhms und seiner Anhänger, die nun
keine sittliche Gefahr mehr für das deutsche Volk darstellten. Am 3.
Juli 1934 erließ die Reichsregierung das „Gesetz über Maßnahmen der
Staatsnotwehr“ (auch „Staatsnotwehrgesetz“), das die politischen Morde
dieser Nacht rückwirkend legalisierte.