Kurzbeschreibung
Auch in Wissenschaft und Forschung erhob das NS-Regime seinen
totalitären Herrschaftsanspruch und versuchte, die internationale
„jüdisch-liberale“ Gelehrsamkeit durch eine „volksverbundene
Wissenschaftspflege“ zu ersetzen. Der effektivste Schritt in Richtung
dieser vage formulierten Zielsetzung war die personelle und strukturelle
Gleichschaltung von Hochschulen und Forschungsinstituten. Nach Erlass
des sogenannten „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“
am 7. April 1933 wurden rund 20 Prozent der Universitätsangestellten aus
rassischen oder politischen Gründen entlassen. Die Mehrzahl der
verbliebenen Akademiker arrangierte sich mit dem Regime. Etwa zwei
Drittel von ihnen traten schließlich der NSDAP bei. Weiterhin verloren
Universitäten zunehmend ihre traditionelle akademische Selbstverwaltung.
Ab 1935 unterstanden Rektoren als „Führer der Hochschulen“ der direkten
Aufsicht des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und
Volksbildung unter Bernhard Rust. Er ernannte auch den Leiter des
Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes (NSDStB), des
studentischen Zweiges der NSDAP. Dieser dominierte ab 1931 die Deutsche
Studentenschaft (DSt), den Dachverband der Studentenausschüsse, und
verfolgte die politisch-ideologische Erziehung und Kontrolle der
Studenten im nationalsozialistischen Sinn. Das Foto zeigt den
Reichsführer der DSt, Andreas Feickert, bei einem öffentlichen Appell
aus Anlass der Saarabstimmung auf dem Berliner Universitätsgelände.