Quelle
1) Die Propaganda ist ein wichtiges Instrument der Führung zur Förderung und Festigung des eigenen Siegeswillens und zur Zerstörung des Siegeswillens und der Moral der Gegner. Es gibt im Kriege keine Kompetenzprobleme. Entscheidend ist, daß das Instrument der Propaganda wirksam gehandhabt wird. Alle anderen Fragen sind demgegenüber bedeutungslos.
2) Der im Laufe der Jahre aufgebaute Propaganda-Apparat des Propagandaministeriums ist die zentrale Einrichtung für die praktische Durchführung der Propaganda. Seine Zerschlagung im Kriege würde ähnlich sein einer Zerschlagung bestimmter Wehrmachtsteile.
3) Insoweit auf einem Gebiet durch die praktische Entwicklung sich parallele Erscheinungen mit gleicher Aufgabenstellung ergeben haben, müssen diese Einrichtungen eine Koordinierung erfahren und in praktischer Zusammenarbeit die wenn auch gleichen Aufgaben erfüllen.
4) Für die Führung der Propaganda im Inneren, d. h. für ihre geistige Ausrichtung, sind die mit der Innenpolitik beauftragten Stellen verantwortlich, soweit ich es mir nicht vorbehalte, persönliche Anweisungen zu geben. Die Koordinierung dieser Richtlinien in ihrer praktischen propagandistischen Auswirkung obliegt dem Propagandaminister.
5) Auf dem Gebiet der außenpolitischen Propaganda, d. h. jener Propaganda, die sich direkt oder indirekt an das Ausland wendet, erteilt die allgemeinen Richtlinien und Anweisungen der Reichsaußenminister, insoweit ich mich nicht veranlaßt sehe, persönliche Anordnungen zu treffen. Der gesamte Propaganda-Apparat des Reichspropagandaministeriums steht der praktischen Durchführung dieser Anweisungen zur Verfügung. Soweit das Auswärtige Amt ähnliche Einrichtungen bereits besitzt, soll ihre Wirksamkeit nicht unterbunden werden. Ihr weiterer Ausbau jedoch ist unerwünscht, sondern es ist vielmehr anzustreben, die nun vorhandene zentrale Propaganda-Einrichtung unter allen Umständen in ihrem Werte zu erfassen und den gegebenen Propaganda-Aufgaben dienstbar zu machen.
6) Um die einheitliche Ausrichtung der Außenpropaganda in Flugblatt, Film, Rundfunk, Presse usw. sicherzustellen, gibt der Reichsaußenminister – wenn irgend möglich persönlich – dem Reichspropagandaminister seine Wünsche und seine Anordnungen bekannt. Von ihm oder in seiner Vertretung gezeichnete Propaganda-Artikel, Flugblätter, Rundfunkreden usw. sind durch den Apparat des Propagandaministeriums – insoweit nicht das Auswärtige Amt selbst auf seinen Wegen für die notwendige Verbreitung sorgt – unverändert zu übernehmen und zu verwerten.
7) Um die praktische Zusammenarbeit in diesem Sinne zu gewährleisten, hat der Außenminister aus seinem Apparat des Außenministeriums notwendige und befähigte Beamte als Verbindungsmänner an das Propagandaministerium abzustellen. Konflikte, die sich in der praktischen Durchführung ergeben, sind ausschließlich zwischen dem Reichsaußenminister und Reichspropagandaminister zu klären und zu bereinigen. Ich verbiete mir einmal für immer in Zukunft das Herantragen solcher Meinungsverschiedenheiten oder Differenzen an meine Person, ohne daß sich nicht beide Herren gemeinsam zum Vortrag melden. Ebenso verbiete ich die Vorlegung von Anordnungen mit der Bitte um meine Unterschrift, ohne daß sie vorher gemeinsam durchgesprochen und ich auf die Differenzpunkte der Meinungen aufmerksam gemacht werde. Zu diesem Zweck werde ich solche Vorlagen nicht mehr unterzeichnen, wenn sie nicht schon vorher von beiden Herren gegengezeichnet sind. Ihre Vorlage erfolgt dann durch Reichsminister Lammers, der in diesem Sinne angewiesen wird. Reichsaußenminister und Reichspropagandaminister treffen die daraus sich ergebenden Folgerungen und melden mir bis zum 9. September 1939, 9 Uhr abends die praktische Einigung über den Vollzug dieser Anordnung.
Hitler
Quelle: Martin Moll, Führer-Erlasse, 1939–1945. Edition sämtlicher überlieferter, nicht im Reichsgesetzblatt abgedruckter, von Hitler während des Zweiten Weltkrieges schriftlich erteilter Direktiven aus den Bereichen Staat, Partei, Wirtschaft, Besatzungspolitik und Militärverwaltung. Stuttgart: Franz Steiner Verlag, 1997, S. 91f; abgedruckt in Bernd Sösemann (in Zusammenarbeit mit Marius Lange), Propaganda: Medien und Öffentlichkeit in der NS-Diktatur: eine Dokumentation und Edition von Gesetzen, Führerbefehlen und sonstigen Anordnungen sowie propagandistischen Bild- und Textüberlieferungen im kommunikationshistorischen Kontext und in der Wahrnehmung des Publikums. Band 1. Stuttgart: Franz Steiner Verlag, 2011, S. 568–69.