Kurzbeschreibung
Am 7. März 1933 unterbreitete Hitler seinem Kabinett den Plan zur
endgültigen Ausschaltung des Reichstags. Er sah vor, dessen
Legislativebefugnis direkt auf die Regierung zu verlegen, die somit in
der Gesetzgebung unabhängig vom Reichstag und vom Reichspräsidenten
wäre. Eine solche grundlegende Änderung der Weimarer Reichsverfassung
bedurfte einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Reichstag. Doch selbst nach
widerrechtlichem Ausschluss der KPD fehlten der Koalition aus NSDAP and
DNVP noch immer 31 Stimmen. Hitler begann deshalb Verhandlungen mit
Vertretern der Deutschen Zentrumspartei, die schließlich der Maßnahme
zustimmte. Im Gegenzug erhielt die Partei das Versprechen, dass die
Integrität der katholischen Kirche in Deutschland gewahrt werden würde.
Bei der offiziellen Reichstagsabstimmung am 23. März 1933 wählten allein
die SPD-Abgeordneten geschlossen gegen das „Gesetz zur Behebung der Not
von Volk und Reich“ (auch „Ermächtigungsgesetz“), das fortan die
pseudolegale Basis der NS-Diktatur bildete.