Kurzbeschreibung

Hitlers Ziel war nicht nur die Alleinkontrolle über alle staatlichen Instanzen, sondern auch die totale Mobilisierung der breiten Bevölkerung im nationalsozialistischen Sinne. Zu diesem Zweck verlangte er die Abschaffung aller konkurrierenden Organisationen des öffentlichen Lebens, einschließlich der freien Gewerkschaften. So erklärte die Regierung den 1. Mai zum „Tag der nationalen Arbeit“, der als gesetzlicher Feiertag mit großem Aufwand begangen wurde. Zur gleichen Zeit bereitete sie jedoch die endgültige Zerschlagung der Gewerkschaften vor, wie aus den folgenden Anweisungen des Stabsleiters der Politischen Organisationen der NSDAP,

Dr. Robert Ley (1890–1945), vom 21. April 1933 hervorgeht. Hiernach leitete Ley die nationalsozialistische Übernahme der Gewerkschaften durch die Deutsche Arbeitsfront (DAF).

Rundschreiben Robert Leys zur Gleichschaltungsaktion gegen die Freien Gewerkschaften (21. April 1933)

  • Robert Ley

Quelle

Rundschreiben Nr. 6/33

Dienstag, den 2. Mai 1933, vormittags 10 Uhr, beginnt die Gleichschaltungsaktion gegen die Freien Gewerkschaften.

Die Leitung der gesamten Aktion liegt in den Händen des Aktionskomitees.

Das Aktionskomitee setzt sich folgendermaßen zusammen:

Dr. Robert Ley, Vorsitzender,
Rudolph Schmeer, Stellvertreter,
Schuhmann, Kommissar für den ADGB,
Peppler, Kommissar für den AFA-Bund,
Muchow, Organisation,
Bankdirektor Müller, Komm. Leiter der Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten,
Brinckmann, Komm. Hauptkassierer,
Biallas, Propaganda und Presse.

Zum erweiterten Aktionskomitee gehören sämtliche kommissarischen Leiter der Verbände.

Im Wesentlichen richtet sich die Aktion gegen den Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund (ADGB) und den Allgemeinen Freien Angestelltenbund (AFA-Bund). Was darüber hinaus von den Freien Gewerkschaften abhängig ist, ist dem Ermessen der Gauleiter anheimgestellt.

Verantwortlich für die Durchführung der Gleichschaltungsaktion in den einzelnen Gebieten sind die Gauleiter. Träger der Aktion soll die NSBO sein.

SA bzw. SS ist zur Besetzung der Gewerkschaftshäuser und der Inschutzhaftnahme der in Frage kommenden Persönlichkeiten einzusetzen.

Der Gauleiter trifft seine Maßnahmen im engsten Einvernehmen mit dem zuständigen Gaubetriebszellenleiter.

Die Aktion wird in Berlin durch den Aktionsausschuß selbst geleitet.

Im Reich werden besetzt:

Die Leitung der Verbände;

die Gewerkschaftshäuser und Büros der Freien Gewerkschaften, die Parteihäuser der SPD, soweit Gewerkschaften dort untergebracht sind;

die Filialen und Zahlungsstellen der „Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten AG.";

die Bezirksausschüsse des ADGB und des AFA-Bundes;

die Ortsausschüsse des ADGB und des AFA-Bundes.

In Schutzhaft werden genommen:

alle Verbandsvorsitzenden;

die Bezirkssekretäre und

die Filialleiter der „Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten AG."

Die Ortsausschußvorsitzenden sowie die Angestellten der Verbände sind nicht in Schutzhaft zu nehmen, sondern zur Weiterarbeit zu veranlassen.

Ausnahmen sind nur mit Genehmigung des Gauleiters zulässig.

Die Übernahme der Freien Gewerkschaften muß in der Form vor sich gehen, daß dem Arbeiter und Angestellten das Gefühl gegeben wird, daß diese Aktion sich nicht gegen ihn, sondern gegen ein überaltertes und mit den Interessen der deutschen Nation nicht übereinstimmendes System richtet.

Die vorläufige örtliche Leitung des ADGB und des AFA-Bundes übernimmt ein Kommissar der NSBO.

Der Verkehr mit den Behörden und anderen Organisationen geht mit sofortiger Wirkung auf die eingesetzten Kommissare über.

Alle Kassen und Konten der Freien Gewerkschaften werden mit sofortiger Wirkung gesperrt bis Donnerstag nachmittags 18 Uhr. Soweit die bisherigen Kassierer im Amt gelassen werden, wird ihnen ein Kommissar beigegeben bzw. übergeordnet. Alle Zahlungsanweisungen müssen von dem Kommissar gegengezeichnet sein.

Nach Aufhebung der Sperre müssen die gewohnten Auszahlungen an Unterstützungen usw. unbedingt sichergestellt sein, um bei den Mitgliedern keine Beunruhigung aufkommen zu lassen.

In allen Städten sind möglichst bald Massenversammlungen für die Gewerkschaftsmitglieder bei freiem Eintritt zu veranstalten, in denen über den Sinn der Aktion gesprochen und dargetan wird, daß die Rechte der Arbeiter und Angestellten unbedingt gewahrt werden.

Zum ADGB gehören folgende Verbände: . . . [Es folgte eine Aufzählung von 28 Verbänden.]

Zum AFA-Bund gehören: . . . [Es folgte eine Aufzählung 13 Verbänden.]

Als Kommissare sind bis jetzt vorgesehen: . . . [Es folgte eine namentliche Aufzählung von 17 Kommissaren für die wichtigsten Einrichtungen des ADGB und seiner Einzelverbände.]

Die übrigen einzusetzenden Kommissare werden vom Gauleiter im Einvernehmen mit dem Gaubetriebszellenleiter ernannt.

Es ist selbstverständlich, daß die Aktion in größter Disziplin vor sich zu gehen hat. Die Gauleiter sind dafür verantwortlich, daß sie die Leitung der Aktion fest in der Hand behalten.

Heil Hitler!
gez. Dr. Robert Ley

Quelle: Rundschreiben Robert Leys vom 21. April 1933 mit Anordnung einer ab 2. Mai 1933 gegen die Freien Gewerkschaften durchzuführenden Aktion: Gewerkschaftshäuser sind durch SA oder SS zu besetzen und Gewerkschaftsführer sind in Schutzhaft zu nehmen (Beweisstück US-326), in Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof. Nürnberg 14. November 1945–1. Oktober 1946. Band XXV, Amtlicher Text – Deutsche Ausgabe, Urkunden und anderes Beweismaterial. Nürnberg 1947. Fotomechanischer Nachdruck: München, Delphin Verlag, 1989. Dokument 392-PS, S. 53436.