Kurzbeschreibung
Ab 26. Juni 1935 wurden alle männlichen Jugendlichen im Alter von 18
bis 25 Jahren zu halbjähriger gemeinnütziger Arbeit durch den
„Reichsarbeitsdienst“ (RAD) zwangsverpflichtet. Für junge Frauen wurde
der Dienst als „Arbeitsmaiden“ erst mit Kriegsbeginn obligatorisch. Der
dem Reichsinnenministerium unterstellte RAD erzielte zum einen die
Minderung der allgemeinen Arbeitslosigkeit und des landwirtschaftlichen
Arbeitskräfteschwunds, zum anderen sollten Jugendliche ihre in der
Hitler-Jugend (HJ) begonnene ideologische und paramilitärische
Ausbildung vor Wehrdienstantritt fortsetzen. Die RAD-Arbeitskolonnen
wurden größtenteils in Landwirtschaft und Forstwirtschaft eingesetzt.
Wie im Foto zu sehen ist, wurden sie im Rahmen der erstrebten
Agrarautarkie unter anderem mit dem Trockenlegen riesiger Moor- und
Heideflächen und der Kultivierung neuen Ackerlandes beschäftigt. Nach
Kriegsbeginn wurden sie zunehmend in die Rüstungsproduktion und in den
Bau kriegswichtiger Anlagen eingespannt.