Kurzbeschreibung
Wenige Tage nach Hitlers Amtsantritt erklärte er bei einer
Kabinettsansprache die militärische Aufrüstung Deutschlands zur höchsten
Priorität des Staatshaushalts. Alle innenpolitischen und
wirtschaftlichen Maßnahmen der neuen Regierung sollten diesem Ziel
untergeordnet werden. Die neue Regierung finanzierte ihre
Rüstungsausgaben unter anderem durch ein wachsendes Haushaltsdefizit,
das nach Kriegsende beglichen werden sollte. Sie erteilte den
Streitkräften volle Kontrolle über ihre Rüstungsbudgets und Vorzug bei
der Rohstoffverteilung. Rund 2.800 Firmen erhielten Direktverträge zur
Waffen- und Kriegsmaschinenproduktion. Wegen der
Entwaffnungsbestimmungen des Versailler Vertrages wurde die Aufrüstung
anfangs noch mehr oder weniger im Geheimen betrieben. So tarnte die
Firma Krupp zum Beispiel ihre Massenproduktion von Panzern als die
Herstellung von Traktoren. Doch die innen- und außenpolitische Stärkung
der NS-Diktatur ermutigte das Regime bald zum offenen Bruch mit den
Versailler Vertragsauflagen. Am 9. März 1935 machte Hermann Göring die
Existenz der deutschen Luftwaffe bekannt. Eine Woche später, am 16.
März, verkündete Hitler die Wiedereinführung der allgemeinen
Wehrpflicht. Damit hatte die NS-Regierung eigenständig die militärischen
Bestimmungen des Versailler Vertrags aufgehoben. Foto von Arthur
Grimm.