Kurzbeschreibung
In Ausführung des Londoner Viermächte-Abkommens „über die Verfolgung
und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der europäischen Achse“
einigten sich die Siegermächte auf ein „Statut für den internationalen
Militärgerichtshof“. Auf dieser Grundlage wurde das Internationale
Militärtribunal (IMT) in Nürnberg errichtet. Laut des Statuts sollten
Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit in die Zuständigkeit des Tribunals fallen. Entsprechend
wurde am 6. Oktober 1945 gegen 24 Hauptangeklagte in den vier Punkten:
(1) Gemeinsamer Plan oder Verschwörung (zum Angriffskrieg oder eines
Krieges unter Verletzung internationaler Verträge), (2) Verbrechen gegen
den Frieden, (3) Kriegsverbrechen und (4) Verbrechen gegen die
Menschlichkeit Anklage erhoben.
In der vorderen Reihe sind hier zu sehen (v.l.n.r.): Hermann Göring
(schuldig in allen vier Punkten), Rudolf Heß (schuldig nach Punkt Eins
und Zwei, nicht schuldig nach Punkt Drei und Vier) und Joachim von
Ribbentrop (schuldig in allen vier Punkten). In der hinteren Reihe
(v.l.n.r.): Karl Dönitz (unschuldig nach Punkt Eins, schuldig nach Punkt
Zwei und Drei, nicht angeklagt unter Punkt Vier), Erich Raeder
(verdeckt; schuldig in den Punkten Eins, Zwei und Drei, nicht angeklagt
unter Punkt Vier) und Baldur von Schirach (nicht schuldig unter Punkt
eins, schuldig unter Punkt vier, nicht angeklagt nach den Punkten Zwei
und Drei). Wegen der grellen Lichter der Kameras, die den Prozess
filmten, hatten die Angeklagten dunkle Sonnenbrillen erhalten.