Kurzbeschreibung

Bereits während des Krieges wurde von jüdischen Organisationen nicht nur die Forderung nach Restitution von Eigentum und der Entschädigung einzelner jüdischer Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, sondern auch nach kollektiven Entschädigungsleistungen erhoben. In der amerikanischen Besatzungszone wurde im November 1947 ein richtungweisendes Gesetz über die Restitution von privaten Vermögenswerten an jüdische NS-Opfer erlassen, und im Mai 1949 folgte die britische Militärregierung diesem Beispiel. Zur Unterstützung der individuellen Entschädigungsforderungen wurde 1948 in London die United Restitution Organization (URO) als Rechtshilfeorganisation in Wiedergutmachungsfragen gegründet. Neben der vom britischen Außenministerium finanzierten Zentrale in London wurden 1949 auch fünf Büros in deutschen Großstädten sowie Büros in Israel, Frankreich und den USA eingerichtet. Mitte der 1950er Jahre war die URO darüber hinaus in Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Chile, Kanada, Schweden, Südafrika und Uruguay präsent.

Am 10. September 1952 schloss die Bundesrepublik mit Israel das Luxemburger Abkommen, das kollektive Wiedergutmachungszahlungen von 3 Milliarden DM an Israel und 450 Mio. DM an die Jewish Claims Conference vorsah. Neben dem Abkommen vereinbarte die Bundesregierung mit der Claims Conference die Haager Protokolle, in denen sich die westdeutsche Regierung auf ein Gesetzgebungsprogramm zur Wiedergutmachung verpflichtete. Die Haager Protokolle und das erste Bundesentschädigungsgesetz (BEG) von 1953 (1956 erstmals novelliert) führten zu einer Ausweitung der Entschädigungsberechtigten und somit auch zu einem gesteigerten Bedarf an Rechtshilfe durch die URO. Insgesamt wurden durch die URO ca. 300.000 Mandanten mit 450.000 Ansprüchen vertreten. Bis 1968 belief sich die Gesamtsumme der erfolgreich vertretenen Ansprüche auf ca. 700 Mio. DM.

Im Büro der URO (United Restitution Organization) Tel Aviv werden deutsch-jüdische Emigranten in Entschädigungsfragen beraten (20. Februar 1966)

Quelle

Quelle: Im Büro der URO (United Restitutionn Organization) stellen deutsche Juden Anträge auf Entschädigungen gemäß dem deutsch-israelischen Wiedergutmachungsabkommen. Fotograf/in unbekannt.
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Im Büro der URO (United Restitution Organization) Tel Aviv werden deutsch-jüdische Emigranten in Entschädigungsfragen beraten (20. Februar 1966), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/die-besatzungszeit-und-die-entstehung-zweier-staaten-1945-1961/ghdi:image-2581> [05.11.2024].