Kurzbeschreibung
Bereits während des Krieges wurde von jüdischen Organisationen nicht
nur die Forderung nach Restitution von Eigentum und der Entschädigung
einzelner jüdischer Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung,
sondern auch nach kollektiven Entschädigungsleistungen erhoben. In der
amerikanischen Besatzungszone wurde im November 1947 ein
richtungweisendes Gesetz über die Restitution von privaten
Vermögenswerten an jüdische NS-Opfer erlassen, und im Mai 1949 folgte
die britische Militärregierung diesem Beispiel. Zur Unterstützung der
individuellen Entschädigungsforderungen wurde 1948 in London die United
Restitution Organization (URO) als Rechtshilfeorganisation in
Wiedergutmachungsfragen gegründet. Neben der vom britischen
Außenministerium finanzierten Zentrale in London wurden 1949 auch fünf
Büros in deutschen Großstädten sowie Büros in Israel, Frankreich und den
USA eingerichtet. Mitte der 1950er Jahre war die URO darüber hinaus in
Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Chile, Kanada, Schweden,
Südafrika und Uruguay präsent.
Am 10. September 1952 schloss die Bundesrepublik mit Israel das
Luxemburger Abkommen, das kollektive Wiedergutmachungszahlungen von 3
Milliarden DM an Israel und 450 Mio. DM an die Jewish Claims Conference
vorsah. Neben dem Abkommen vereinbarte die Bundesregierung mit der
Claims Conference die Haager Protokolle, in denen sich die westdeutsche
Regierung auf ein Gesetzgebungsprogramm zur Wiedergutmachung
verpflichtete. Die Haager Protokolle und das erste
Bundesentschädigungsgesetz (BEG) von 1953 (1956 erstmals novelliert)
führten zu einer Ausweitung der Entschädigungsberechtigten und somit
auch zu einem gesteigerten Bedarf an Rechtshilfe durch die URO.
Insgesamt wurden durch die URO ca. 300.000 Mandanten mit 450.000
Ansprüchen vertreten. Bis 1968 belief sich die Gesamtsumme der
erfolgreich vertretenen Ansprüche auf ca. 700 Mio. DM.