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Quelle: Foto: Wolff und Tritschler.
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Durch die Stabilisierung der Lebens- und Familienverhältnisse in der Bundesrepublik sank die Zahl der unehelich geborenen Kinder von 116.310 (1946) auf 65.101 (1953), während die Anzahl der ehelich geborenen von 593.249 (1946) auf 694.712 (1953) stieg. Gleichzeitig war auch die Zahl der Ehescheidungen, die zeitweilig einen Höchststand von 87.013 (1948) erreicht hatte, auf 47.383 (1953) heruntergegangen. Zur Unterstützung von Familien und Geburten wurde nach langwierigen Diskussionen zwischen den Parteien im November 1954 ein Gesetz beschlossen, das vom 1. Januar 1955 an Kindergeld für drei oder mehr Kinder vorsah. Am 31. Januar 1955 erhielten Familien mit mindestens drei Kindern ihr erstes Kindergeld.
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