Quelle
Rüstet zum Erntestreik!
Landarbeiterinnen in die Front!
Nach dem Streik der Landarbeiterinnen auf dem Magdeburger Stadtgut Körbelitz, der geschlossen von den vom Magdeburger Wohlfahrtsamt zur Landarbeit vermittelten Arbeiterinnen gegen die menschenunwürdigen Zustände aus diesem Gute durchgeführt wurde, ist ein neues Beispiel des gesteigerten Kampfeswillens der Landarbeiterinnen zu verzeichnen: Spontan brach in der vorigen Woche unter den 35 Frauen auf dem Gute in Paupitzsch, Kreis Delitzsch, ein Streik gegen die verschärften Ausbeutungsmethoden des Gutsbesitzers aus. Drei Tage lang standen diese Frauen geschlossen im Kampf, bis der Gutsbesitzer unter ihrem Druck Forderungen anerkennen musste. Von entscheidender Bedeutung bei der Beurteilung dieser beiden Streiks ist die Tatsache, daß sie unter der Führung der Revolutionären Gewerkschaftsopposition standen. Die Landarbeiterinnen des Stadtgutes Körbelitz gingen bereits zur Bildung einer eigenen Kampfleitung über, während im zweiten Falle alle 35 Arbeiterinnen ihre Mitgliedsbücher des Deutschen Landarbeiterverbandes in die Ecke warfen und sich an die KPD wandten, als der angeforderte Vertreter des DLV nicht erschien. Das zeigt, daß die Landarbeiterinnen bereits die Rolle der sozialfaschistischen Gewerkschaftsbürokratie erkannt haben und in der KPD die einzige Kraft zur Durchsetzung ihrer Forderungen sehen. Es gilt deshalb, die bevorstehenden Erntestreiks für die Einbeziehung und Organisierung der Landarbeiterinnen unter Berücksichtigung auch ihrer besonderen Interessen und Forderungen auszunutzen.
Die Landarbeiterinnen gehören zu der am meisten ausgebeuteten Schicht der werktätigen Frauen. Die Landarbeiterfrau ist durch die Vorläufige Landarbeits-Ordnung heute noch zum großen Teil gezwungen, auf dem Gute für ein paar Pfennige die Stunde mit zuarbeiten. So erhielt im November 1929 eine Deputantenfrau in Ostpreußen 18,33 Pfennig Stundenlohn, in Pommern 26 Pfennig, in Mecklenburg 18 Pfennig gegenüber den Löhnen der Deputanten (Bar- und Deputatlohn) von 31,82, 11,51 und 13,05 Pfennig. Die Löhne der Freiarbeiterinnen um die gleiche Zeit betrugen, verglichen mit den Löhnen der männlichen Freiarbeiter:
männl.: weibl.:
Ostpreußen 38,48 Pf. 35,48 Pf.
Pommern 49,00 Pf. 26,00 Pf.
Mecklenburg 37,24 Pf. 25,65 Pf.
Vollwertige jugendliche Arbeiterinnen außer Kost und Wohnung erhielten z.B. im Freistaat Thüringen
im Alter von 14 Jahren 13,15 Pf. Gesamtstundenlohn
im Alter von 15 Jahren 14,65 Pf. Gesamtstundenlohn
im Alter von 16 Jahren 17,65 Pf. Gesamtstundenlohn
im Alter v. über 17 Jahren 22,57 Pf. Gesamtstundenlohn.
Diese Löhne sind infolge der Angriffe der Junker auf die Löhne der Landarbeiter im Durchschnitt noch um 1 Pf. gesenkt worden. Diese Beispiele mögen genügen, um sich einen Begriff von der elenden Lebenslage der Landarbeiterinnen zu machen. Hinzu kommt die schwere Arbeit, die die gleichen Anforderungen an die Frauen wie an die Männer stellt, und die lange Arbeitszeit, besonders während der Sommermonate. Dabei hat die Landarbeiterfrau dann noch den Haushalt und die Kinder zu versorgen.
Das Kinderelend ist in der Landwirtschaft ganz besonders ausgeprägt. Nicht nur, daß die Kinder infolge der mangelnden Beaufsichtigung verwahrlosen müssen, sind die Landarbeiterfamilien auch gezwungen, infolge ihrer ungenügenden Entlohnung die Kinder schon vom frühesten Alter an arbeiten gehen zu lassen. Nach einer amtlichen Zählung waren im Jahre 1925 in der deutschen Landwirtschaft nicht weniger als Kinder unter 14 Jahren beruflich tätig.
Das bestehende Werkwohnungssystem liefert die Landarbeiterfamilien vollkommen der Willkür des Gutsbesitzers aus. Nach der Landarbeitsordnung sollen diese Wohnungen „in gutem Zustande“ sein. Aber die Wirklichkeit sieht anders aus. Zerfallene Baracken, elende Wohnlöcher dienen ihnen als Behausung. Aus Stube, Kammer und Küche soll die Wohnung einer Landarbeiterfamilie nach VLO bestehen. Unsere westsächsische Bruderzeitung brachte im April eine Mitteilung, wonach auf dem Gute in Trautzschen zwei Familien — die eine besteht aus drei Köpfen, in der anderen wird Familienzuwachs erwartet — in einem Raume zusammen leben, schlafen, kochen müssen usw. Die Kammern der ledigen Landarbeiterinnen bieten ein ähnliches Bild.
Säcke an den Fenstern ersetzen ihnen die Gardinen, die bei diesem Stundenlohn ein unerschwinglicher Luxus sind. So sieht es überall aus. Bei solchen Wohnverhältnissen und der schweren Arbeit ist es kein Wunder, daß der Gesundheitszustand der Landarbeiterinnen und der Landarbeiterkinder ein miserabler ist. Der Bericht eines Land-Kassenarztes aus Schlesien besagt darüber folgendes:
„Der Gesundheitszustand der Landarbeiterfrauen ist im allgemeinen sehr viel schlechter als der der Männer. Sie leiden mit großer Häufigkeit an Gebärmutterknickungen und -senkungen, an Hängeleib und allgemeinen Eingeweidesenkungen usw. Sehr häufig trifft man schwere Blutarmut (Butter und Gemüse sind eine Delikatesse auf dem Landarbeitertisch), häufig trifft man auch die Tuberkulose, besonders auch der Lungen, Gebärmutterleiden und allgemeine Körperschwäche im späteren Alter, hervorgerufen durch eine Unzahl von Entbindungen. (Ich habe ziemlich viel Patientinnen, die 8-16mal entbunden haben.)“
Dieser nüchterne Bericht ist eine wuchtige Anklage gegen die ungeheure Ausbeutung der Landarbeiterinnen. Dabei ist die Landarbeiterin von jeder Schwangeren-Fürsorge ausgeschaltet, so daß sie unter den größten Entbehrungen, oft ohne Arzt und Hebamme, gebären muß.
Von der Erwerbslosigkeit, die auch auf dem Lande einen großen Umfang angenommen hat, wird die Landarbeiterin schwer getroffen. Von den am 31. März 1931 210.790 Arbeitsuchenden in der Landwirtschaft waren 75.323 erwerbslose Landarbeiterinnen. Nach der neuen Notverordnung werden diese fast restlos aus der Erwerbslosenfürsorge ausgeschaltet!
Die deutschen Gutsbesitzer haben für das Jahr 1931 73.000 polnische Wanderarbeiter angefordert. Die Abmachung darüber sieht ausdrücklich vor, daß sich unter diesen 73.000 polnischen Landarbeiterinnen 80-85 Prozent weibliche Arbeitskräfte befinden müssen! Diese polnischen Landarbeiterinnen sind dem schärfsten Terror und Lohndruck der deutschen Gutsbesitzer ausgeliefert. Ihre Lage ist womöglich noch elender als die der deutschen Landarbeiterinnen. Die Zeit ihres Aufenthaltes ist aber auch eine günstige Gelegenheit zu ihrer Beeinflussung und Aufklärung, und deshalb eilt es ganz besonders, auch an diese Schichten während der Vorbereitung und Durchführung der Erntestreiks heranzukommen.
Für die Forderungen:
Für gleiche Arbeit gleichen Lohn!
Gegen Frauenzwangsarbeit!
Gegen Kinderausbeutung!
Schutz für Mutter und Kind!
müssen die Landarbeiterinnen mit dem Ziel ihrer Einbeziehung in die Streikfront mobilisiert werden! Die Parole:
Kein Kampfkomitee ohne Landarbeiterin!
muß zur zentralen Parole in der Vorbereitung und Durchführung der Erntestreiks werden. Nur die restlose Einbeziehung aller Landarbeiterinnen in die Erntestreiks sichert die einheitliche Kampffront für die Durchsetzung der Forderungen der Landarbeiterschaft!
Quelle: Arbeiterstimme. Tageszeitung der Kommunistischen Partei Deutschlands, Sektion der Kommunistischen Internationale, Bezirk Sachsen, Verbreitungsgebiet Ostsachsen, 4. Juli 1931. https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/newspaper/item/P6CGOT5S3UXPTNOOLP7LHANRMT7OSXBG?issuepage=9