Kurzbeschreibung
Im September 1925 reiste der russische Außenminister Georgi
Tschitscherin (links im Bild), der zwei Jahre zuvor den Rapallo-Vertrag
unterzeichnet hatte, durch den die Beziehungen zu Deutschland
normalisiert wurden, nach Berlin, um den deutschen Außenminister Gustav
Stresemann am Abend vor dessen Abreise nach Locarno zu treffen. Die
Sowjetunion, beunruhigt durch die Aussicht auf eine mögliche Integration
Deutschlands in einen westlichen antibolschewistischen Block,
betrachtete jegliches separate Abkommen zwischen Deutschland und den
Westalliierten als einen Verstoß gegen den Rapallo-Vertrag. Dies galt
ebenfalls für eine Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund (in dem die
Sowjetunion nicht vertreten war).
Einen Einfluss auf Tschitscherins pro-deutsche Außenpolitik stellte
seine Freundschaft mit dem deutschen Botschafter in der Sowjetunion,
Ulrich von Brockdorff-Rantzau, dar, dessen infame Bemerkung im
vorausgegangenen Dezember darüber, „Polen auf seine ethnographischen
Grenzen zurückzudrängen“ in Russland als Zeichen des deutschen
Interesses an einer militärischen Kooperation mit den Sowjets gedeutet
worden war. Die russischen Bedenken wurden schließlich im Berliner
Vertrag beschwichtigt, der nach der Ratifizierung des Vertrags von
Locarno und kurz vor Deutschlands Aufnahme in den Völkerbund
unterzeichnet wurde. Nikolai Krestinski (rechts auf dem Bild) war
russischer Botschafter in Deutschland und einer der Unterzeichner des
Berliner Vertrages vom 24. April 1926. Er wurde als einer der
Angeklagten im „Prozess der Einundzwanzig“, dem letzten der Moskauer
Schauprozesse, am 15. März 1938 hingerichtet.