Kurzbeschreibung

Diese neun interaktiven Karten zeigen die Ergebnisse in den einzelnen Wahlkreisen für jede Reichstagswahl von 1919 bis 1933 und bieten einen nützlichen Überblick über die sich im Laufe der Weimarer Republik stark verändernde politische Landschaft in Deutschland. Die letzte Karte zeigt die Ergebnisse vom März 1933, einer Wahl, die fünf Wochen nachdem Hitler an die Macht gekommen war unter repressiven Bedingungen stattfand, und die es dem NS-Regime drei Wochen später ermöglichte, die Verfassung vollständig außer Kraft zu setzen.

Um ein Verständnis für das politische Klima zu entwickeln, kann es aufschlussreich sein, einen einzelnen Wahlbezirk im Lauf der Zeit zu verfolgen. Der Bezirk Düsseldorf-Ost nahe der niederländischen Grenze zum Beispiel verzeichnete besonders auffällige Wahlschwankungen, da dessen Wählerschaft innerhalb von nur 13 Jahren die Mehrheit ihrer Stimmen für vier verschiedene Parteien abgab, von ganz links bis ganz rechts.

Die letzten acht Karten – beginnend mit den Reichstagswahlen im Juni 1920 – spiegeln die Nachkriegsgrenzen wider, die Deutschland durch den Versailler Vertrag auferlegt wurden, sowie die Grenzen der 35 Wahlkreise, die durch das Reichswahlgesetz im April 1920 geschaffen wurden. Die erste Karte, die in 38 Wahlbezirke unterteilt ist, spiegelt die ausgedehnteren Grenzen Deutschlands wider, wie sie bei den Wahlen zur Nationalversammlung im Januar 1919 bestanden, also vor den Gebietsverlusten, die Deutschland durch den Versailler Vertrag auferlegt wurden. Einer dieser Bezirke, der die umstrittene westliche Region Elsass-Lothringen umfasste, nahm jedoch überhaupt nicht an den Wahlen teil, da die französische Besatzungsmacht dies untersagte, und zwei weitere Regionen an der Ostgrenze Deutschlands sahen sich einem umfassenden Boykott durch Wähler*innen polnischer Herkunft ausgesetzt, die dafür kämpften, Teil eines unabhängigen polnischen Staates zu werden.

Interaktive Karte: Reichstagswahlen in der Weimarer Republik (1919–1933)

Quelle

Wahlverfahren:

Die provisorische Reichsregierung setzte im November 1918 das Wahlalter von 25 auf 20 Jahre herab und weitete das Wahlrecht erstmals auf Frauen und Soldaten aus, wodurch die Zahl der Wahlberechtigten in Deutschland für die Wahlen zur Nationalversammlung im Januar 1919 um 20 Millionen zunahm. Das Wahlgesetz vom April 1920 schloss aktive Soldaten erneut vom Wahlrecht aus, doch da der Versailler Vertrag den Umfang des deutschen Militärs erheblich eingeschränkt hatte, betraf diese Bestimmung nur etwa 100.000 Männer pro Wahl.

In den ersten fünf Jahren der Weimarer Republik mussten die Parteien ihre eigenen Stimmzettel drucken – auf denen natürlich nur ihre Kandidaten aufgeführt waren – und sie dann entweder per Post an potenzielle Wähler*innen verschicken, auf Wahlkampfveranstaltungen verteilen oder den Wähler*innen beim Betreten der Wahllokale in die Hand geben. Die Wähler*innen warfen dann den Parteistimmzettel ihrer Wahl in die Wahlurne. Kleinere Parteien scheuten jedoch die Kosten und die Logistik eines solchen Unterfangens, und die Bevölkerung beklagten sich über die enorme Papierverschwendung. Im Dezember 1923 verabschiedete der Reichstag ein Gesetz, das für Reichstagswahlen staatliche Stimmzettel vorschrieb, auf denen die Wähler*innen ihre Präferenz aus einer Liste aller Parteien ankreuzen konnten. Die Einführung dieser Stimmzettel erleichterte nicht nur die eigentliche Stimmabgabe, sondern ermutigte die Bürgerinnen und Bürger auch, das Wählen als eine offizielle Aufgabe – oder sogar als Bürgerpflicht – und nicht lediglich als eine Erweiterung des Parteiaktivismus zu betrachten.

Während der gesamten Weimarer Republik war die Wahlbeteiligung in Deutschland bemerkenswert hoch. Über 80 % der Wahlberechtigten gaben 1919 ihre Stimme ab, danach lag die Wahlbeteiligung in den 1920er Jahren um die 75 %, bevor sie Anfang der 1930er Jahre wieder auf weit über 80 % der Wahlberechtigten bei den Reichstags- und Präsidentschaftswahlen anstieg. Neben den Reichstagswahlen gingen die deutschen Wähler*innen auch bei den Wahlen zu den Landtagen und zum Reichspräsidenten sowie bei zwei landesweiten Volksabstimmungen an die Wahlurne. Die Tatsache, dass in Deutschland die Wahlen stets an einem Sonntag stattfinden, hat sicherlich dazu beigetragen, die Wahlbeteiligung zu erhöhen, da die Wahlberechtigten hierdurch die Zeit finden konnten, zur Wahl zu gehen.

Die Parteien:

Da die Legislative der Weimarer Republik, der Reichstag, nach dem Verhältniswahlrecht gewählt wurde, gaben die Wähler*innen ihre Stimme für eine Partei ab, nicht für einen einzelnen Kandidaten, und sie informierten sich insofern über die Parteiprogramme. Die stärkste Partei während des größten Teils der Weimarer Republik bis Juli 1932 war die SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands, auf der interaktiven Karte in rosa dargestellt), die überproportional viele Facharbeiter*innen vertrat und politische Maßnahmen der politischen Linken unterstützte, darunter die Regulierung der Arbeitsbedingungen, ein Sicherheitsnetz öffentlicher Sozialleistungen sowie moderne Stadtplanung. Die leicht links der Mitte angesiedelte DDP (Deutsche Demokratische Partei) erhielt beträchtliche Unterstützung von gebildeten Fachkräften, darunter viele deutsche Juden, und stand für verfassungsmäßige Rechte, einen säkularen Staat und soziale Toleranz (da sie in keinem Bezirk eine Mehrheit der Stimmen gewann, hat die DDP keine eigene Farbe auf der interaktiven Karte). In der Mitte des politischen Spektrums konzentrierte sich die Zentrumspartei/Bayerische Volkspartei (auf der interaktiven Karte in braun-schwarz dargestellt) auf den Schutz der Rechte der katholischen Minderheit in Deutschland und tendierte in wirtschaftlichen Fragen eher nach links und in Fragen der gesellschaftlichen Regulierung eher nach rechts. Diese drei Parteien – SPD, DDP und Zentrum/BVP – waren zusammen die stärksten Befürworter der deutschen Verfassung von 1919 und der demokratischen Republik und wurden als „Weimarer Koalition“ bezeichnet, ein Begriff, der sich bis 1925 eingebürgert hatte. Es ist jedoch anzumerken, dass die bayerische Schwesterpartei des Zentrums, die BVP, deutlich weiter rechts stand als die anderen drei Parteien, und ihr Schwerpunkt auf der Bewahrung einer gewissen bayerischen Autonomie brachte sie manchmal in Konflikt mit der nationalen Agenda der Koalition.

Die politischen Parteien rechts von der „Weimarer Koalition“ standen der republikanischen Demokratie ambivalent bis ablehnend gegenüber und fanden Unterstützung vor allem im selbstbewusst nationalistischen Bürgertum, insbesondere von Unternehmern und Grundbesitzern in den protestantischen landwirtschaftlich geprägten Gebieten in Nord- und Ostdeutschland. Die Mitte-Rechts-Partei DVP (Deutsche Volkspartei, auf der interaktiven Karte in lavendelfarben dargestellt) äußerte bei ihrer Gründung große Bedenken gegenüber der Republik, doch die Partei milderte ihre Position allmählich ab und begann, die neue Verfassungsordnung zu unterstützen. Ihr langjähriger Vorsitzender, Gustav Stresemann, wurde zu einem Beispiel für einen politischen Typus, der als Vernunftrepublikaner bekannt wurde: jemand, der erkannte, dass die Vorzüge des demokratischen Systems seine Mängel überwogen und daher verteidigungswürdig waren. Rechts von der DVP lehnte die DNVP (Deutschnationale Volkspartei, auf der interaktiven Karte in lila dargestellt) die Republik vehement und in ihren Anfangsjahren auch gewaltsam ab. Ihre Haltung änderte sich im Verlauf der 1920er Jahre nur geringfügig, als Spaltungen und Führungswechsel die Partei abwechselnd ein wenig näher an die Mitte heranführten und sie dann aber noch weiter nach rechts außen drängten. Mitte der 1920er Jahre begann auch eine ganze Reihe kleinerer rechtsextremer und rechtsgerichteter Parteien Unterstützung zu finden. Eine davon war die revolutionäre völkisch-nationalistische und antisemitische NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, auf der interaktiven Karte in braun dargestellt), kurz „Nazis“ genannt, die 1930 ihren großen Durchbruch bei den Wahlen erzielte.

Die Parteien links von der „Weimarer Koalition“ brachten ebenfalls ihre Abneigung gegen die Republik zum Ausdruck und unternahmen sogar Versuche, sie gewaltsam zu stürzen, stellten aber letztlich nicht die gleiche Bedrohung für die deutsche Demokratie dar wie die extreme Rechte. Es fiel ihnen schwer, ihre Wählerbasis über einen Kern von größtenteils ungelernten Arbeiter*innen und sympathisierenden Intellektuellen hinaus zu erweitern, selbst auf dem Höhepunkt der Weltwirtschaftskrise. Die USPD (Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands, auf der interaktiven Karte gelb dargestellt) ging aus einer Antikriegsfraktion innerhalb der SPD hervor, die 1917 ihre eigene Partei gründete, nachdem sich deren Abgeordnete geweigert hatten, zusätzliche Mittel für den Krieg zu bewilligen, wie es die SPD-Führung getan hatte. Die USPD stellte sich eine Nachkriegsordnung vor, die wirtschaftlich durch kollektives Eigentum und politisch durch eine Räteregierung gekennzeichnet war, die von lokalen Betriebsräten und nicht von einem gewählten Parlament geleitet wurde. Sie schloss sich kurzzeitig mit der SPD zusammen, um den Übergang in Deutschland während der Novemberrevolution 1918 zu leiten, doch waren sich die ehemaligen Genossen über die Richtung der Revolution uneins und trennten sich Ende Dezember wieder. Ein anschließendes Schisma innerhalb der USPD selbst führte 1922 zu ihrem Untergang, als die meisten ihrer verbliebenen Mitglieder für eine Wiedervereinigung mit der SPD stimmten, nachdem sie bereits beträchtliche Zahlen an die Kommunisten verloren hatten. Diese Partei, die KPD (Kommunistische Partei Deutschlands, auf der interaktiven Karte rot dargestellt), boykottierte die Wahlen zur Nationalversammlung 1919, nahm jedoch an den Reichstagswahlen im Juni 1920 und an allen folgenden Wahlen teil, obwohl sie die repräsentative Demokratie als Staatsform weiterhin ablehnte.

Die Verteilung der Sitze im Reichstag:

Die neun oben genannten Parteien waren lediglich die größten und wichtigsten unter Dutzenden von politischen Parteien, die während der Weimarer Republik um Mandate kämpften, und viele Parteien waren überhaupt nicht im Reichstag vertreten. Bei den Wahlen im Mai 1928 traten beispielsweise insgesamt 37 Parteien in Deutschland an, aber nur 15 von ihnen konnten mindestens einen Sitz im Reichstag erringen.

Nach dem Reichswahlgesetz vom April 1920 erhielt jede Partei für je 60.000 Stimmen, die sie in einem bestimmten Wahlkreis gewann, einen Sitz im Reichstag. Die Wahlbeamten sammelten anschließend die Reststimmen für die Partei aus mehreren Bezirken und fassten sie für eine regionale Aufteilung zusammen, wobei sie dieselbe Formel von einem Sitz pro 60.000 Stimmen anwandten, und sie taten dies ein weiteres Mal auf nationaler Ebene. Da die Zahl der Wähler*innen von Wahl zu Wahl schwankte, änderte sich auch die daraus resultierende Zahl der Sitze im Reichstag, die nach der 84%igen Wahlbeteiligung bei der Wahl vom Juli 1932 einen Höchststand von 608 Sitzen erreichte.

Nachdem durch die Wahl festgelegt worden war, wie viele Sitze jede Partei im Reichstag innehaben würde, besetzten die Parteien diese Sitze mit Kandidat*innen aus einer vorher festgelegten Liste. Die ersten vier Namen auf dieser Liste erschienen in der Regel auf dem Stimmzettel unter dem Namen der Partei, so dass die Wähler zumindest eine Vorstellung davon hatten, wer sie vertreten würde. Jeder, der 25 Jahre oder älter war, konnte einen Sitz in der Legislative innehaben.

Koalitionsregierungen:

Angesichts der großen Anzahl der Parteien, die zu jeder Wahl antraten, konnte nie eine einzelne Partei die Mehrheit der Sitze erringen. Zwei oder mehr Parteien mussten sich daher in einer Koalition zusammenschließen und sich auf eine gemeinsame politische Agenda einigen, um eine Regierung zu bilden und Gesetze zu verabschieden – ein heikler Prozess, der oft mehr Kompromisse erforderte, als die Parteien bereit waren, einzugehen. In solchen Situationen regierte eine Minderheitskoalition mit der „Duldung“ einer oder zweier zusätzlicher Parteien, deren zusätzliche Sitze dieser Koalition eine Mehrheit verschafften. Die meisten Reichsregierungen in der Weimarer Republik waren Minderheitskoalitionen, die sich in der Regel aus DDP, Zentrum/BVP und DVP zusammensetzten, wobei entweder die SPD auf der linken oder die DNVP auf der rechten Seite die Minderheitsregierung duldete, d.h. unterstützte. Vor allem das Zentrum spielte in der Weimarer Republik eine überragende Rolle: Es war bis zum Spätsommer 1932 an jeder Koalition beteiligt und stellte die Hälfte aller Reichskanzler der Republik.

Quelle: Design: Gabriel Moss (MossMaps) in Zusammenarbeit mit Erik Jensen, 2024.