Kurzbeschreibung

Die Angehörigen der Reichswehr Leutnant Hans Ludin (links außen), Leutnant Richard Scheringer und Leutnant Friedrich Wendt waren wegen Hochverrats angeklagt worden, weil sie mit der Führung der NSDAP Kontakt aufgenommen und die Bildung von nationalsozialistischen Zellen innerhalb der Reichswehr gefördert hatten. Das Gerichtsverfahren erhielt große öffentliche Aufmerksamkeit. Als Zeuge der Verteidigung nutzte der NSDAP-Parteiführer Adolf Hitler (Mitte) den Prozess als Möglichkeit, um öffentlich zu beteuern, dass sich die NSDAP im Rahmen der Legalität bewege und dass sie die unabhängige Rolle der Streitkräfte respektiere. Er erklärte außerdem, dass „Köpfe rollen würden“, wenn die Nationalsozialisten eines Tages an die Macht kämen und das diejenigen, die für zwölf Jahre schlechter Regierung verantwortlich seien, sich dann für ihre Handlungen rechtfertigen müssten.

Hitler im Zeugenstand vor dem Reichsgericht in Leipzig (25. September 1930)

  • Unbekannt

Quelle

Quelle: Hochverratsprozeß gegen drei Reichswehroffiziere wegen der Bildung nationalsozialistischer Zellen, Leipzig, 25.09.1930.
bpk Fotoarchiv, Bildnummer 30003924. Für Rechteanfragen kontaktieren Sie bitte die bpk-Bildagentur: kontakt@bpk-bildagentur.de oder Art Resource: requests@artres.com (für Nordamerika).

bpk