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Wahlverfahren: Die provisorische Reichsregierung setzte im November 1918 das Wahlalter von
25 auf 20 Jahre herab und weitete das Wahlrecht erstmals auf Frauen und
Soldaten aus, wodurch die Zahl der Wahlberechtigten in Deutschland für die
Wahlen zur Nationalversammlung im Januar 1919 um 20 Millionen zunahm. Das
Wahlgesetz vom April 1920 schloss aktive Soldaten erneut vom Wahlrecht aus,
doch da der Versailler Vertrag den Umfang des deutschen Militärs erheblich
eingeschränkt hatte, betraf diese Bestimmung nur etwa 100.000 Männer pro
Wahl. In den ersten fünf Jahren der Weimarer Republik mussten die Parteien ihre
eigenen Stimmzettel drucken – auf denen natürlich nur ihre Kandidaten
aufgeführt waren – und sie dann entweder per Post an potenzielle
Wähler*innen verschicken, auf Wahlkampfveranstaltungen verteilen oder den
Wähler*innen beim Betreten der Wahllokale in die Hand geben. Die
Wähler*innen warfen dann den Parteistimmzettel ihrer Wahl in die Wahlurne.
Kleinere Parteien scheuten jedoch die Kosten und die Logistik eines solchen
Unterfangens, und die Bevölkerung beklagten sich über die enorme
Papierverschwendung. Im Dezember 1923 verabschiedete der Reichstag ein
Gesetz, das für Reichstagswahlen staatliche Stimmzettel vorschrieb, auf
denen die Wähler*innen ihre Präferenz aus einer Liste aller Parteien
ankreuzen konnten. Die Einführung dieser Stimmzettel erleichterte nicht nur
die eigentliche Stimmabgabe, sondern ermutigte die Bürgerinnen und Bürger
auch, das Wählen als eine offizielle Aufgabe – oder sogar als Bürgerpflicht
– und nicht lediglich als eine Erweiterung des Parteiaktivismus zu
betrachten. Während der gesamten Weimarer Republik war die Wahlbeteiligung in Deutschland
bemerkenswert hoch. Über 80 % der Wahlberechtigten gaben 1919 ihre Stimme
ab, danach lag die Wahlbeteiligung in den 1920er Jahren um die 75 %, bevor
sie Anfang der 1930er Jahre wieder auf weit über 80 % der Wahlberechtigten
bei den Reichstags- und Präsidentschaftswahlen anstieg. Neben den
Reichstagswahlen gingen die deutschen Wähler*innen auch bei den Wahlen zu
den Landtagen und zum Reichspräsidenten sowie bei zwei landesweiten
Volksabstimmungen an die Wahlurne. Die Tatsache, dass in Deutschland die
Wahlen stets an einem Sonntag stattfinden, hat sicherlich dazu beigetragen,
die Wahlbeteiligung zu erhöhen, da die Wahlberechtigten hierdurch die Zeit
finden konnten, zur Wahl zu gehen. Die Parteien: Da die Legislative der Weimarer Republik, der Reichstag, nach dem
Verhältniswahlrecht gewählt wurde, gaben die Wähler*innen ihre Stimme für
eine Partei ab, nicht für einen einzelnen Kandidaten, und sie informierten
sich insofern über die Parteiprogramme. Die stärkste Partei während des
größten Teils der Weimarer Republik bis Juli 1932 war die SPD
(Sozialdemokratische Partei Deutschlands, auf der interaktiven Karte in rosa
dargestellt), die überproportional viele Facharbeiter*innen vertrat und
politische Maßnahmen der politischen Linken unterstützte, darunter die
Regulierung der Arbeitsbedingungen, ein Sicherheitsnetz öffentlicher
Sozialleistungen sowie moderne Stadtplanung. Die leicht links der Mitte
angesiedelte DDP (Deutsche Demokratische Partei) erhielt beträchtliche
Unterstützung von gebildeten Fachkräften, darunter viele deutsche Juden, und
stand für verfassungsmäßige Rechte, einen säkularen Staat und soziale
Toleranz (da sie in keinem Bezirk eine Mehrheit der Stimmen gewann, hat die
DDP keine eigene Farbe auf der interaktiven Karte). In der Mitte des
politischen Spektrums konzentrierte sich die Zentrumspartei/Bayerische
Volkspartei (auf der interaktiven Karte in braun-schwarz dargestellt) auf
den Schutz der Rechte der katholischen Minderheit in Deutschland und
tendierte in wirtschaftlichen Fragen eher nach links und in Fragen der
gesellschaftlichen Regulierung eher nach rechts. Diese drei Parteien – SPD,
DDP und Zentrum/BVP – waren zusammen die stärksten Befürworter der deutschen
Verfassung von 1919 und der demokratischen Republik und wurden als „Weimarer
Koalition“ bezeichnet, ein Begriff, der sich bis 1925 eingebürgert hatte. Es
ist jedoch anzumerken, dass die bayerische Schwesterpartei des Zentrums, die
BVP, deutlich weiter rechts stand als die anderen drei Parteien, und ihr
Schwerpunkt auf der Bewahrung einer gewissen bayerischen Autonomie brachte
sie manchmal in Konflikt mit der nationalen Agenda der Koalition. Die politischen Parteien rechts von der „Weimarer Koalition“ standen der
republikanischen Demokratie ambivalent bis ablehnend gegenüber und fanden
Unterstützung vor allem im selbstbewusst nationalistischen Bürgertum,
insbesondere von Unternehmern und Grundbesitzern in den protestantischen
landwirtschaftlich geprägten Gebieten in Nord- und Ostdeutschland. Die
Mitte-Rechts-Partei DVP (Deutsche Volkspartei, auf der interaktiven Karte in
lavendelfarben dargestellt) äußerte bei ihrer Gründung große Bedenken
gegenüber der Republik, doch die Partei milderte ihre Position allmählich ab
und begann, die neue Verfassungsordnung zu unterstützen. Ihr langjähriger
Vorsitzender, Gustav Stresemann, wurde zu einem Beispiel für einen
politischen Typus, der als Vernunftrepublikaner bekannt wurde: jemand, der
erkannte, dass die Vorzüge des demokratischen Systems seine Mängel überwogen
und daher verteidigungswürdig waren. Rechts von der DVP lehnte die DNVP
(Deutschnationale Volkspartei, auf der interaktiven Karte in lila
dargestellt) die Republik vehement und in ihren Anfangsjahren auch gewaltsam
ab. Ihre Haltung änderte sich im Verlauf der 1920er Jahre nur geringfügig,
als Spaltungen und Führungswechsel die Partei abwechselnd ein wenig näher an
die Mitte heranführten und sie dann aber noch weiter nach rechts außen
drängten. Mitte der 1920er Jahre begann auch eine ganze Reihe kleinerer
rechtsextremer und rechtsgerichteter Parteien Unterstützung zu finden. Eine
davon war die revolutionäre völkisch-nationalistische und antisemitische
NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, auf der interaktiven
Karte in braun dargestellt), kurz „Nazis“ genannt, die 1930 ihren großen
Durchbruch bei den Wahlen erzielte. Die Parteien links von der „Weimarer Koalition“ brachten ebenfalls ihre
Abneigung gegen die Republik zum Ausdruck und unternahmen sogar Versuche,
sie gewaltsam zu stürzen, stellten aber letztlich nicht die gleiche
Bedrohung für die deutsche Demokratie dar wie die extreme Rechte. Es fiel
ihnen schwer, ihre Wählerbasis über einen Kern von größtenteils ungelernten
Arbeiter*innen und sympathisierenden Intellektuellen hinaus zu erweitern,
selbst auf dem Höhepunkt der Weltwirtschaftskrise. Die USPD (Unabhängige
Sozialdemokratische Partei Deutschlands, auf der interaktiven Karte gelb
dargestellt) ging aus einer Antikriegsfraktion innerhalb der SPD hervor, die
1917 ihre eigene Partei gründete, nachdem sich deren Abgeordnete geweigert
hatten, zusätzliche Mittel für den Krieg zu bewilligen, wie es die
SPD-Führung getan hatte. Die USPD stellte sich eine Nachkriegsordnung vor,
die wirtschaftlich durch kollektives Eigentum und politisch durch eine
Räteregierung gekennzeichnet war, die von lokalen Betriebsräten und nicht
von einem gewählten Parlament geleitet wurde. Sie schloss sich kurzzeitig
mit der SPD zusammen, um den Übergang in Deutschland während der
Novemberrevolution 1918 zu leiten, doch waren sich die ehemaligen Genossen
über die Richtung der Revolution uneins und trennten sich Ende Dezember
wieder. Ein anschließendes Schisma innerhalb der USPD selbst führte 1922 zu
ihrem Untergang, als die meisten ihrer verbliebenen Mitglieder für eine
Wiedervereinigung mit der SPD stimmten, nachdem sie bereits beträchtliche
Zahlen an die Kommunisten verloren hatten. Diese Partei, die KPD
(Kommunistische Partei Deutschlands, auf der interaktiven Karte rot
dargestellt), boykottierte die Wahlen zur Nationalversammlung 1919, nahm
jedoch an den Reichstagswahlen im Juni 1920 und an allen folgenden Wahlen
teil, obwohl sie die repräsentative Demokratie als Staatsform weiterhin
ablehnte. Die Verteilung der Sitze im Reichstag: Die neun oben genannten Parteien waren lediglich die größten und wichtigsten
unter Dutzenden von politischen Parteien, die während der Weimarer Republik
um Mandate kämpften, und viele Parteien waren überhaupt nicht im Reichstag
vertreten. Bei den Wahlen im Mai 1928 traten beispielsweise insgesamt 37
Parteien in Deutschland an, aber nur 15 von ihnen konnten mindestens einen
Sitz im Reichstag erringen. Nach dem Reichswahlgesetz vom April 1920 erhielt jede Partei für je 60.000
Stimmen, die sie in einem bestimmten Wahlkreis gewann, einen Sitz im
Reichstag. Die Wahlbeamten sammelten anschließend die Reststimmen für die
Partei aus mehreren Bezirken und fassten sie für eine regionale Aufteilung
zusammen, wobei sie dieselbe Formel von einem Sitz pro 60.000 Stimmen
anwandten, und sie taten dies ein weiteres Mal auf nationaler Ebene. Da die
Zahl der Wähler*innen von Wahl zu Wahl schwankte, änderte sich auch die
daraus resultierende Zahl der Sitze im Reichstag, die nach der 84%igen
Wahlbeteiligung bei der Wahl vom Juli 1932 einen Höchststand von 608 Sitzen
erreichte. Nachdem durch die Wahl festgelegt worden war, wie viele Sitze jede Partei im
Reichstag innehaben würde, besetzten die Parteien diese Sitze mit
Kandidat*innen aus einer vorher festgelegten Liste. Die ersten vier Namen
auf dieser Liste erschienen in der Regel auf dem Stimmzettel unter dem Namen
der Partei, so dass die Wähler zumindest eine Vorstellung davon hatten, wer
sie vertreten würde. Jeder, der 25 Jahre oder älter war, konnte einen Sitz
in der Legislative innehaben. Koalitionsregierungen: Angesichts der großen Anzahl der Parteien, die zu jeder Wahl antraten, konnte
nie eine einzelne Partei die Mehrheit der Sitze erringen. Zwei oder mehr
Parteien mussten sich daher in einer Koalition zusammenschließen und sich
auf eine gemeinsame politische Agenda einigen, um eine Regierung zu bilden
und Gesetze zu verabschieden – ein heikler Prozess, der oft mehr Kompromisse
erforderte, als die Parteien bereit waren, einzugehen. In solchen
Situationen regierte eine Minderheitskoalition mit der „Duldung“ einer oder
zweier zusätzlicher Parteien, deren zusätzliche Sitze dieser Koalition eine
Mehrheit verschafften. Die meisten Reichsregierungen in der Weimarer
Republik waren Minderheitskoalitionen, die sich in der Regel aus DDP,
Zentrum/BVP und DVP zusammensetzten, wobei entweder die SPD auf der linken
oder die DNVP auf der rechten Seite die Minderheitsregierung duldete, d.h.
unterstützte. Vor allem das Zentrum spielte in der Weimarer Republik eine
überragende Rolle: Es war bis zum Spätsommer 1932 an jeder Koalition
beteiligt und stellte die Hälfte aller Reichskanzler der Republik.
Quelle: Design: Gabriel Moss (MossMaps) in Zusammenarbeit mit Erik Jensen, 2024.