Quelle
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Dann haben wir eine zweite große Position, die damit in Zusammenhang steht, nämlich für Abwicklung der Angelegenheiten des alten Reichsheeres drei Milliarden Mark. Das ist nach der personellen Seite hin. Ich geben die Erklärung ab – und die militärischen Stellen im ganzen Lande sollen das hören – : nach dem 1. April 1920 ist die Reichsfinanzverwaltung nicht mehr in der Lage, auch nur einen Pfennig für die Abwicklung des alten Reichsheeres zu bezahlen. Wenn es nicht gelingt, in den nächsten fünf Monaten die Abwicklung durchzuführen, wird sich die Reichfinanzverwaltung die Ermächtigung erbitten, einen glatten Schluß unter alle diese Ausgaben zu setzen. Wir haben noch fünf Monate Zeit, um die personelle Seite zur Abwicklung zu bringen, und wenn in den einzelnen Organisationen gearbeitet wird, müssen sie in der Lage sein, in diesen fünf Monaten die Abwicklung zu Ende zu führen. Der Krieg ist seit dem 9. November 1918 beendet, und, ich glaube, es ist ein weites Entgegenkommen, wenn man bis zum 21. März 1920 Zeit gibt, um auch die personelle Seite der Abwicklung zu Ende zu führen.
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Quelle: Nationalversammlungs-Drucksachen, 113. Sitzung; nachgedruckt in Reden zur Neuordnung des deutschen Finanzwesens, Reichsminister der Finanzen, Matthias Erzberger. Berlin: Verlag von Reimar Hobbing, 1919, p. 79.