Kurzbeschreibung

Bereits 1963 hatte die Türkei ein Assoziierungsabkommen (das sog. Ankara-Abkommen) mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft geschlossen. 1987 beantragte die Türkei offiziell die Aufnahme in die Europäische Gemeinschaft; den Status eines Beitrittskandidaten erlangte die Türkei jedoch erst im Dezember 1999. Am 3. Oktober 2005 einigten sich die EU-Außenminister über Beitrittsverhandlungen von 10 bis 15 Jahren. Nach diesem Zeitraum sollen sowohl die Beitrittsfähigkeit der Türkei als auch die Aufnahmefähigkeit der EU überprüft werden. Ein möglicher EU-Beitritt der Türkei wird in Deutschland kontrovers und häufig emotional diskutiert. Während Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) die strategische Bedeutung der Türkei für die EU und ihre mögliche Rolle als Mittler zwischen Europa und der islamischen Welt betonte, brachte die Oppositionsführerin Angela Merkel (CDU) das Schlagwort einer „privilegierten Partnerschaft“ (anstelle einer EU-Vollmitgliedschaft) für die Türkei in die Diskussion. Im Bild: Bundeskanzler Gerhard Schröder (l.) auf Staatsbesuch beim türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan in Ankara; im Hintergrund ein Porträt von Mustafa Kemal Atatürk, dem Gründer der Republik Türkei. 

Bundeskanzler Gerhard Schröder und der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan in Ankara (23. Februar 2004)

  • Bernd Kühler

Quelle

Quelle: Bundesregierung, B 145 Bild 00019199 Foto: Kühler, Bernd