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Quelle: picture-alliance / ZB (c) ZB – Fotoreport
In ihren Programmen hatten Bündnis 90/DieGrünen und die SPD eine „ökologische Steuerreform“ verlangt, welche die Verschwendung von Ressourcen reduzieren sowie die Motivation zum Energiesparen steigern sollte. Um dieses Ziel zu erreichen, setzten sie am 1. April 1999 das „Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform“ in Kraft. Als neue Verbrauchssteuer wurde eine Stromsteuer eingeführt; zudem wurde die Mineralölsteuer schrittweise angehoben. Dem energieintensiven produzierenden Gewerbe wurden hingegen Steuervergünstigungen eingeräumt, welche die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen gewährleisten sollten. Im Bild: Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Die Grünen) äußert sich am 20. April 2004 über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ökosteuer, welche er dadurch „eindrucksvoll bestätigt“ sah. Das Gericht hatte die Verfassungsbeschwerden von mehreren Spediteuren und Kühlhausunternehmen zurückgewiesen.
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