Kurzbeschreibung

Zur Finanzierung der Einheit wurde zunächst von Bund und Ländern ein Fonds „Deutsche Einheit“ eingerichtet, welcher für die Jahre 1990-94 zunächst mit 115 Milliarden DM ausgestattet wurde. Da diese Finanzierung nicht ausreichte, wurde außerdem 1991 und 1992 ein Solidaritätszuschlag von 3,75 Prozent der Einkommens- und Körperschaftssteuer erhoben. Weitere Verhandlungen zwischen Vertretern von Bund, Ländern und Parteien über die Neuordnung der Finanzierung führten schließlich zu dem Vorschlag eines Solidarpakts, der u.a. die Einbeziehung der ostdeutschen Länder in den Länderfinanzausgleich sowie die Wiedereinführung des Solidaritätszuschlages ab 1995 vorsah (zunächst 7,5 Prozent der Einkommens- und Körperschaftssteuer, später auf 5,5 Prozent gesenkt). Der Vorschlag benachteiligte jedoch Menschen mit unverhältnismäßig geringerem Einkommen.

Im Bild: Bei strömendem Regen demonstrieren am 17. Februar 1993 in Chemnitz rund 10.000 Arbeitnehmer gegen den Solidarpakt-Vorschlag der Bundesregierung. Statt eines finanziellen Ausgleichs forderten sie den Erhalt industrieller Kerne in Ostdeutschland sowie die Einhaltung des sächsischen Tarifvertrages. Demonstrationen wie diese konnten jedoch letztlich die Einigung der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten und Parteivorsitzenden über den sogenannten Solidarpakt I am 16. März 1993 nicht verhindern.

Demonstration gegen vorgeschlagenen Solidarpakt (17. Februar 1993)

  • Thomas Lehmann

Quelle

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