Am 1. März 1990 beschloss der DDR-Ministerrat die Gründung einer
„Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums“. Auf der
Grundlage des am 17. Juni 1990 von der Volkskammer verabschiedeten
Treuhandgesetzes konstituierte sich die Treuhandanstalt am 16. Juli
1990, die für die Privatisierung von 8.000 Volkseigenen Betrieben
verantwortlich sein sollte. Durch Artikel 25 des Einigungsvertrages vom
31. August 1990 galt das Treuhandgesetz weiter, wobei allerdings die
Treuhandanstalt eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts
und dem Bundesfinanzministerium unterstellt wurde .
Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR wurden 15 regionale Niederlassungen
der Treuhandanstalt in den ehemaligen Bezirkshauptstädten eingerichtet,
die vorrangig für kleinere und mittlere Betriebe zuständig waren und auf
regionaler Ebene unabhängig agieren konnten. Die Treuhand-Niederlassung
Halle (siehe Bild) beendete Ende September 1992 ihre Tätigkeit. Zur
Bilanz der Außenstelle zählte die Privatisierung von 575 der rund 1.000
mittelständischen und kleinen Unternehmen in der Region. Von einst
200.000 Arbeitsplätzen blieben dabei noch 70.000 übrig.
Die Treuhand-Niederlassung in Halle beendet ihre Arbeit (29. September 1992)