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Am 1. März 1990 beschloss der DDR-Ministerrat die Gründung einer „Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums“. Auf der Grundlage des am 17. Juni 1990 von der Volkskammer verabschiedeten Treuhandgesetzes konstituierte sich die Treuhandanstalt am 16. Juli 1990, die für die Privatisierung von 8.000 Volkseigenen Betrieben verantwortlich sein sollte. Durch Artikel 25 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 galt das Treuhandgesetz weiter, wobei allerdings die Treuhandanstalt eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts und dem Bundesfinanzministerium unterstellt wurde .
Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR wurden 15 regionale Niederlassungen der Treuhandanstalt in den ehemaligen Bezirkshauptstädten eingerichtet, die vorrangig für kleinere und mittlere Betriebe zuständig waren und auf regionaler Ebene unabhängig agieren konnten. Die Treuhand-Niederlassung Halle (siehe Bild) beendete Ende September 1992 ihre Tätigkeit. Zur Bilanz der Außenstelle zählte die Privatisierung von 575 der rund 1.000 mittelständischen und kleinen Unternehmen in der Region. Von einst 200.000 Arbeitsplätzen blieben dabei noch 70.000 übrig.
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