Kurzbeschreibung

Im Vertrag über die Europäische Union (EUV) vereinbarten die Mitgliedstaaten der EG die Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion in drei Stufen: Zunächst sollten der Kapitalverkehr liberalisiert und die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten koordiniert werden. Die zweite Stufe – ab dem 1. Januar 1994 – sah die Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsinstituts (EWI) vor, dem die Präsidenten der nationalen Zentralbanken angehören sollten. Um die Stabilität der gemeinsamen Währung zu gewährleisten, mussten potenzielle Teilnehmerstaaten außerdem bestimmte Konvergenzkriterien erfüllen (u.a. Preisstabilität sowie eine Begrenzung der Neuverschuldung). Die dritte Stufe bestand in der Einführung der gemeinsamen Währung bis spätestens zum 1. Januar 1999, außerdem sollte eine neue Europäische Zentralbank (EZB) die Aufgaben des bisherigen EWI übernehmen. Vom Europäischen Rat wurden die Konvergenzkriterien nochmals 1997 im Stabilitäts- und Wachstumspakt ausdrücklich festgelegt. Diese Schritte – und insbesondere die Ausgestaltung der Konvergenzkriterien – waren stark von den Vorstellungen der deutschen Bundesregierung und der Deutschen Bundesbank geprägt. Im Bild: Ein Werbeplakat für die gemeinsame Währung Euro, welches aufzeigen soll, dass im Laufe der Zeit (Sanduhr) die unterschiedlichen europäischen Währungen (Münzen) in eine solide Gemeinschaftswährung konvergieren werden.

Eine Währung für Europa (10. Oktober 1996)

  • Arne Schambeck

Quelle

Quelle: Bildarchiv, B 145 Bild-00162726 REGIERUNGonline/Schambeck