Kurzbeschreibung

Der Zusammenbruch des Kommunismus in Osteuropa stellte die EG vor neue Herausforderungen. Doch die Mitgliedstaaten konzentrierten sich zunächst auf die Vertiefung der europäischen Integration. Die Staats- und Regierungschefs der zwölf Mitgliedstaaten einigten sich im niederländischen Maastricht 1991 auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV). Der Vertrag benennt die EG offiziell in EU um und sah auf der Grundlage und in Weiterentwicklung der Einheitlichen Europäischen Akte als Ziel eine politische Union vor. Es wurden drei „Säulen“ der Zusammenarbeit gebildet: Die Säule der schon bestehenden europäischen Gemeinschaften wurde reformiert und um die beiden neuen Säulen „Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“ (GASP) sowie „Justiz und Inneres“ ergänzt. Darüber hinaus wurde eine Unionsbürgerschaft eingeführt, die für Unionsbürger die Teilnahme an Kommunalwahlen in Mitgliedsstaaten und konsularische Betreuung durch diplomatische Vertretungen von EU-Ländern ermöglichte. Des Weiteren wurde ein Zeitplan für die Schaffung einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) vereinbart. Der Vertrag von Maastricht musste von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden; in Deutschland wurde er vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten. Erst nach dem Urteil des Gerichts am 12. Oktober 1993 konnte der Vertrag mit Verzögerung am 1. November 1993 in Kraft treten.

Im Bild: Blick auf die Arbeitssitzung der EG-Staats- und Regierungschefs in Maastricht am 9. Dezember 1991.

Europäischer Rat in Maastricht (9. Dezember 1991)

  • Christian Stutterheim

Quelle

Quelle: Bildarchiv, B 145 Bild-00009285 REGIERUNGonline/Stutterheim