Kurzbeschreibung

Der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes wird am 3. Oktober 1990 um Mitternacht wirksam. Hunderttausende Menschen feiern vor dem Berliner Reichstag, als um Mitternacht in Anwesenheit der Vertreter der Bundesregierung sowie der letzten DDR-Regierung die Nationalhymne gespielt und die Bundesflagge gehisst wird. Am Tag zuvor hatten in Berlin bereits die drei Stadtkommandanten der Westalliierten ihre Arbeit für beendet erklärt, das Besatzungsstatut war somit aufgehoben und auch die Stadt Berlin wieder vereint.