Kurzbeschreibung

Die Ökonomen der Regierung behaupten, dass ein Vierteljahrhundert Transferzahlungen die Wirtschaft im Osten endlich wieder wachsen lassen und damit den Lebensstandard in den neuen Bundesländern trotz einiger anhaltender Strukturprobleme verbessern.

Jahresbericht der Bundesregierung zum „Aufbau Ost“ (2017)

Quelle

Gute Entwicklung in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt

Der Aufbau Ost kommt weiter voran: Die ostdeutsche Wirtschaft hat sich insgesamt gut entwickelt und ist international wettbewerbsfähig. Der Anteil der ostdeutschen Industrie an der Bruttowertschöpfung liegt heute sogar knapp über dem EU-Durchschnitt. Auch die Wirtschaftskraft liegt mittlerweile nur knapp unter EU-Durchschnitt. Das ist ein beachtlicher Erfolg.

Positiv ist auch die gute Entwicklung am Arbeitsmarkt: Die Zahl der Erwerbstätigen ist gestiegen, die Arbeitslosenquote weiter gesunken. Sie lag 2016 in Ostdeutschland bei 8,5 Prozent und in Westdeutschland bei 5,6 Prozent. In den ostdeutschen Ländern hat sie sich – seit ihrem Höhepunkt 2005 – mehr als halbiert. Mit der guten Entwicklung am Arbeitsmarkt ist auch die Angleichung der Löhne ein gutes Stück vorangekommen. Die Bruttoverdienste sind 2016 in den fünf neuen Ländern mit 3,0 Prozent erneut stärker gestiegen als im übrigen Bundesgebiet.

Das gilt auch für die Angleichung der Renten. Durch die deutliche Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016 hat sich für die ostdeutschen Bundesländer ein aktueller Rentenwert von 28,66 Euro (bisher 27,05 Euro) und für die westdeutschen Bundesländer von 30,45 Euro (bisher 29,21 Euro) ergeben. Mit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2017 ist die gesetzliche Rente in den ostdeutschen Ländern um 3,59 Prozent und in den westdeutschen um 1,90 Prozent gestiegen. Die höhere Rentenanpassung im Osten beruht auf der höheren Lohnentwicklung dort. Damit steigt der aktuelle Rentenwert (Ost) auf 95,7 Prozent des Westwerts.

Am 15. Februar 2017 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zugestimmt: Ab 2025 wird die Rente in Deutschland einheitlich berechnet.

Strukturschwächen trotz guter Entwicklungen

Trotz des enormen wirtschaftlichen Aufholprozesses zählt die Mehrzahl der Regionen in den neuen Ländern immer noch zu den strukturschwachen Regionen. Das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner lag 2016 bei 73,2 Prozent des westdeutschen Vergleichswertes. Hinzu kommen eine höhere Arbeitslosenquote, ein geringeres Lohn- und Gehaltsniveau sowie geringere Steuereinnahmen je Einwohner. Das Fehlen großer Industriebetriebe und ihrer Konzernzentralen sowie die geringere Siedlungsdichte in den neuen Ländern erschweren ein höheres Wirtschaftswachstum, das notwendig wäre, um eine schnellere Angleichung der ostdeutschen Wirtschaftskraft an das westdeutsche Niveau zu erreichen.

Für die Bundesregierung bleibt die Stärkung der Wirtschaftskraft in den strukturschwachen Regionen in Deutschland deshalb weiter ein zentrales Ziel. Dabei profitieren die ostdeutschen Unternehmen auch von den gesamtdeutsch ausgerichteten Maßnahmen, die sich im Wesentlichen auf die Förderung von Investitionen, Innovationen und Internationalisierung konzentrieren. Die Förderprogramme wenden sich hauptsächlich an kleine und mittlere Unternehmen, was den ostdeutschen Unternehmen aufgrund der kleinteiligen Wirtschaftsstruktur besonders zugutekommt.

2017 startete das Programm „Wandel durch Innovationen in der Region“, mit dem Innovationen in strukturschwachen Regionen gefördert werden. Bis 2019 richtet sich das Programm speziell an die ostdeutschen Länder. 2020 ist die Förderung weiterer Regionen möglich.

Neuordnung der Finanzbeziehungen trägt Bedürfnissen der ostdeutschen Länder Rechnung

2019 läuft der bisherige Finanzausgleich zwischen den Ländern und der Solidarpakt für die Neuen Länder aus. Die 2017 beschlossene Neuordnung der Bund-Länder Finanzbeziehungen regelt den horizontalen und vertikalen Finanzausgleich in Deutschland ab dem Jahr 2020. Er trägt den besonderen Bedürfnissen der ostdeutschen Länder Rechnung und sichert ihnen eine Finanzausstattung auf dem Niveau des Jahres 2019 und damit vor dem Wegfall der letzten Unterstützungen aus dem Solidarpakt zu.