Kurzbeschreibung

Seit der Rentenreform von 1957 wurden die Renten im Umlageverfahren finanziert, d.h. mit den Beiträgen der aktiven Arbeitnehmer/innen die laufenden Rentenzahlungen beglichen. Durch die zunehmende Überalterung der Gesellschaft wurde das Umlageverfahren allerdings immer problematischer, da einer wachsenden Zahl von Rentenempfänger/innen immer weniger Beitragszahler/innen gegenüberstanden. Um einen Anstieg der Beiträge zur Rentenversicherung zu vermeiden, welcher die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands weiter beeinträchtigt hätte, entschied sich die Regierung Schröder, eine schrittweise Senkung des Rentenniveaus einzuleiten. Im Gegenzug sollten die Bürger/innen durch Zuschüsse und Steuervergünstigungen dazu motiviert werden, die staatliche Rente über eine freiwillige, private Altersvorsorge – nach dem Arbeitsminister „Riester-Rente“ genannt – zu ergänzen. Schon im Jahr 2001 wurden 1,4 Mio. entsprechende Verträge geschlossen, bis einschließlich 2008 sogar über 12,1 Mio. Die Riester-Rente stellte einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Eigenverantwortung der Bürger/innen dar und markierte somit einen deutlichen Einschnitt in der bundesdeutschen Sozialpolitik. Im Bild: Vorstellung der Riester-Rente durch Bundeskanzler Schröder (r.) und Bundesarbeitsminister Walter Riester nach Verabschiedung der Rentenreform im Bundesrat. 

Vorstellung der „Riester-Rente” (11. Mai 2001)

  • Julia Fassbender

Quelle

Quelle: REGIERUNGonline

Vorstellung der „Riester-Rente” (11. Mai 2001), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/ein-neues-deutschland-1990-2023/ghdi:image-3469> [04.11.2024].