Quelle
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Mit dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Hartz-IV-Gesetz wurden die Sozialhilfe für Erwerbsfähige und die Arbeitslosenhilfe im Arbeitslosengeld II (ALG II) zusammengefasst. Vor dieser Reform wurden Sozial- und Arbeitslosenhilfe unabhängig voneinander von Kommunen und der Bundesanstalt (heute: Bundesagentur) für Arbeit ausgezahlt. ALG II – umgangssprachlich auch Hartz IV genannt – erhalten die Bedarfsgemeinschaften (Haushalte), wenn das Arbeitslosengeld ausläuft (meist nach zwölf Monaten Arbeitslosigkeit) und die erwerbsfähigen ehemaligen Sozialhilfeempfänger. Im Mai 2006 waren ca. 5,25 Mio. Empfänger von ALG II und etwa 1,88 Mio. Empfänger von Sozialgeld (für nicht Erwerbsfähige) registriert. Das Bild zeigt die ungleiche Verteilung der Hartz IV Empfänger: der Osten Deutschland ist von der Reform am meisten betroffen.
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