Kurzbeschreibung

Zur Reform des Arbeitsmarkts wurde im Februar 2002 eine 15-köpfige „Kommission moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ unter der Leitung des Volkswagen-Personalvorstands Peter Hartz eingesetzt, die auf das Prinzip „Fördern und Fordern“ setzte. Am 16. August 2002 stellte Peter Hartz den Bericht der – inzwischen umgangssprachlich nach ihm benannten – Hartz-Kommission vor. Ziel der Kommissionsempfehlungen war es, innerhalb von drei Jahren die Zahl der Arbeitslosen zu halbieren. Nach der Bundestagswahl 2002 wurden auf der Grundlage dieser Empfehlungen die Gesetze Hartz I-IV auf den Weg gebracht. Hartz I und II, beide Anfang 2003 in Kraft getreten, sahen die Einführung von Personalservice-Agenturen sowie von verschiedenen Job-Möglichkeiten vor, die zur Selbständigkeit bzw. Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt führen sollten. Mit Hartz III – Anfang 2004 in Kraft getreten – wurde die Bundesanstalt zur Bundesagentur für Arbeit umgewandelt. Um Hartz IV, die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, wurde am heftigsten gerungen; nach Zustimmung des Bundesrates konnte das Gesetz aber am 1. Januar 2005 in Kraft treten.

Im Bild: Gerhard Schröder (l.) und Peter Hartz, unterrichten die Presse über die Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission zur Reform des Arbeitsmarktes.

Bundeskanzler Gerhard Schröder und Peter Hartz (10. September 2002)

  • Andrea Bienert

Quelle

Quelle: © REGIERUNGonline/Bienert