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Quelle: picture-alliance / dpa (c) ZB - Fotoreport
Ein palästinensischer Asylbewerber gibt in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt in einem Gespräch seine persönlichen Daten an. Die Zentralen Anlaufstellen der Länder haben die Aufgabe, Asylsuchende zu erfassen, sie bei der Antragstellung zu betreuen und nach ein bis zwei Tagen in das jeweils für sie zuständige Bundesland zu schicken. Die Aufnahmequoten der einzelnen Bundesländer bestimmen sich nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel, der für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und Bevölkerungszahl der Länder errechnet wird. Wird der Asylantrag anerkannt, erhält der Antragsteller zunächst eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann ein Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis gestellt werden.
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