Kurzbeschreibung

Nachdem die Bundesregierung ein umfassendes Aktionsprogramm vorgelegt hatte, wurden ab 1970 die Fördermittel für die berufliche Rehabilitation von Behinderten deutlich erhöht, und das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung plante ein bundesweites Netz von Berufsbildungswerken (mit 6.000 Plätzen) und Berufsförderungswerken (mit 11.000 Plätzen). Berufsbildungswerke wurden für die Erstausbildung behinderter Jugendlicher eingerichtet, während Berufsförderungswerke Umschulungen und Neuqualifizierungen behinderter Erwachsener durchführten. Abgebildet ist hier ein Rollstuhlfahrer bei seiner Ausbildung zum Funkelektroniker im Berufsförderungswerk „Michaelshoven“ in Rodenkirchen bei Köln.

Berufsförderungswerk „Michaelshoven“ in Rodenkirchen bei Köln (1976)

Quelle

Quelle: Originale Bildunterschrift: Berufsförderungswerk „Michaelshoven“ in Rodenkirchen bei Köln: Ausbildung als Funkelektroniker. Bundesrepublik Deutschland—Fotodienst 2-76/Nr. 77. Foto: I.N.-Bild/Bundesbildstelle.

Mit freundlicher Genehmigung des German Information Center

Berufsförderungswerk „Michaelshoven“ in Rodenkirchen bei Köln (1976), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/zwei-deutsche-staaten-1961-1989/ghdi:image-2405> [07.11.2024].