Kurzbeschreibung

Im Viermächteabkommen über Berlin zwischen den vier Siegermächten des Zweiten Weltkrieges wurden im Rahmen der beginnenden Entspannungspolitik die Grundlagen zum Rechtsstatus der geteilten Stadt, dem Verhältnis West-Berlins zur Bundesrepublik sowie dem Zugang zu West-Berlin festgelegt. Hier unterzeichnen die Außenminister der alliierten Mächte am 3. Juni 1972 das Schlussprotokoll, mit dem das im September 1971 ausgehandelte Abkommen in Kraft trat. Von links nach rechts: Maurice Schumann (Frankreich), Sir Alec Douglas-Home (Großbritannien), Andrei Gromyko (Sowjetunion) und William Rogers (USA).

Unterzeichnung des Berlin-Abkommens (3. Juni 1972)

  • Klaus Lehnartz

Quelle

Quelle: Die Außenminister der vier alliierten Mächte unterzeichnen im Gebäude des Alliierten Kontrollrats im Kleistpark das Schlußprotokoll des Viermächteabkommens über Berlin, das damit gleichzeitig in Kraft tritt. 3. Juli 1972. Motiv 1 von 3. Foto: Lehnartz.
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