Kurzbeschreibung

Am 20. Januar 1960 trat aufgrund des Drucks von Pazifisten das „Gesetz über den zivilen Ersatzdienst für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen“ in Kraft; vorgesehen war der Dienst in sozialen und gemeinnützigen Einrichtungen wie Krankenhäusern. Ihren zivilen Ersatzdienst traten die ersten anerkannten Wehrdienstverweigerer im April 1961 an. Mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst“ wurde dieser in Zivildienst umbenannt. Im Jahre 1987 standen etwa 88.340 Zivildienstplätze für Wehrdienstverweigerer zur Verfügung, davon ca. 53.800 im Pflege- und Betreuungsbereich.

Zivildienstleistender (1986)

Quelle

Quelle: Originalunterschrift: Seit 25 Jahren leisten Wehrpflichtige in der Bundesrepublik Deutschland ersatzweise „Zivildienst.“ Ohne berufliche Ambitionen führen sie vor allem in der Altenpflege wichtige Betreuer-Aufgaben aus und sind überall beliebte Helfer. Sozial-Report 4-86/Nr. 13. Foto: INP/Jüttner.

Mit freundlicher Genehmigung des German Information Center