Kurzbeschreibung
Die aus der 1750er Ausgabe von Franz Philipp Florinus’
Oeconomus prudens et legalis. Oder
Allgemeine kluge und rechtsverständige Hausvatter stammende Szene
unten zeigt, wie ein Gutsbesitzer einen Bestandsbrief an einen jungen
Landpächter aushändigt. Im gesamten deutschen Gebiet war es üblich, dass
Bauern, die unter feudaler Oberherrschaft standen, Verträge oder
Bestandsurkunden erhielten, welche den Pachtzins auflisteten, den sie
ihren Gutherrn schuldeten, sowie weitere Verpflichtungen, darunter jene
gegenüber älteren Bauernehepaaren, die im Ausgedinge auf dem Grundstück
des neuen Pächters lebten. Solche Verträge sind zu unterscheiden von
Eigentumsurkunden im heutigen Sinne, d.h. über ungeteiltes Besitztum. In
der frühneuzeitlichen Welt war Landbesitz üblicherweise mit vielfachen
Ansprüchen belastet, die seitens des Staates, der Kirche, des
Feudalherren und des einfachen Pächters (wie immer dessen Rechtsstellung
sein mochte, ob frei oder leibeigen) geltend gemacht wurden.