Kurzbeschreibung

Im Jahr 1713 hatte der Habsburger König von Österreich und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Karl VI. (reg. 1711-40) die so genannte Pragmatische Sanktion erlassen, ein dynastisches Prinzip, das 1724 zum Staatsgrundgesetz erhoben wurde. Die Pragmatische Sanktion setzte die Unteilbarkeit des habsburgischen Landbesitzes fest sowie das Erstgeburtsrecht im männlichen oder weiblichen Stamm (da Karl selbst ohne männlichen Erben blieb). Zu Lebzeiten Karls VI. hatten die europäischen Mächte diese Bestimmung garantiert. Doch nach seinem Tod am 20. Oktober 1740 sah sich seine Tochter Maria Theresia gezwungen, ihren Anspruch auf den österreichischen Thron (und somit indirekt auf den des Heiligen Römischen Reiches) gegen die konkurrierenden Ansprüche der Kurfürsten von Sachsen und Bayern (die mit den Habsburgern verwandt waren) zu verteidigen. Sie hatte zudem ihre Territorien vor Friedrich II. („dem Großen“) von Preußen (reg. 1740-86) zu schützen, der im Dezember 1740 in Schlesien einmarschierte. Nachdem sie hatte zusehen müssen, wie ihr bayerischer Rivale Karl Albrecht als Karl VII. (reg. 1742-45) den Thron des Heiligen Römischen Reiches bestieg und wie Schlesien an Friedrich II. verloren ging, gelang es Maria Theresia schließlich, ihre Macht über die österreichischen Lande zu festigen. Darüber hinaus sicherte sie ab 1745 formell die Kaiserkrone für ihren Gemahl, Franz Stephan von Lothringen (als Kaiser Franz I., reg. 1745-65), wenngleich sie die eigentliche politische Kontrolle beibehielt. Dieses Bild zeigt den kirchlichen Aspekt der formellen Krönung im Dom Sankt Bartholomäus zu Frankfurt am Main. Diese im 13. und 14. Jahrhundert erbaute gotische Kirche ist einer von Deutschlands „Kaiserdomen“.

Krönung Franz I. zum römisch-deutschen Kaiser in Frankfurt am Main am 4. Oktober 1745 (2. Hälfte des 18. Jahrhunderts)

Quelle

Quelle: Lithografie, 18. Jhdt. Künstler unbekannt.
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