Kurzbeschreibung
Wenngleich Maria Theresia von Österreich (reg. 1740-80) ihr
Reformprogramm auch auf Strafverfahrensangelegenheiten ausdehnte, folgte
sie dem preußischen Herrscher Friedrich II. nicht hinsichtlich der
Abschaffung der gerichtlichen Folter (1749, 1754). Die in ihrem
Strafgesetzbuch, der Constitutio
Criminalis Theresiana (1769), festgeschriebenen Normen setzten
weiterhin auf frühere Konzepte der Strafgerichtsbarkeit – eine Tatsache,
die durch den folgenden Stich sehr deutlich wird, da er die
habsburgischen Rechtsverfahren für das „peinliche Verhör“ genauestens
darstellt. Im Habsburgerreich wurde die Folter schließlich 1777
abgeschafft, teilweise aufgrund der Bemühungen Joseph von Sonnenfels’
(1733-1817), Jurist und Rector
magnificus an der Universität Wien.